Was darf die Breite des Anhangers betragen?

Was darf die Breite des Anhängers betragen?

Die Breite des Anhängers darf maximal 2,55 m betragen (§ 32 Absatz 1 Nummer 1 StVZO). Des Weiteren darf auch die Ladung auf dem Anhänger nicht breiter als 2,55 m sein (§ 22 Absatz 2 StVO). Das bedeutet, dass Boote auf Anhängern auch nicht breiter als 2,55 m sein dürfen. Maximale Höhe Pkw mit Anhänger

Welche ist die zulässige Länge eines PKW mit Anhänger?

In Deutschland richtet sich die zulässige Länge, Breite und Höhe eines Pkw mit Anhänger nach der StVZO. Der zulässige Ladungsüberstand wird von der StVO bestimmt. Welche Abmessungen darf ein Pkw mit Anhänger maximal aufweisen? Anhänger mit Ladung hinter einem Pkw dürfen maximal 2,55 m breit, und 4,00 m hoch, sein.

Wie lange darf eine Kombination aus Anhänger und Ladung sein?

Die Kombination aus Pkw, Anhänger und Ladung darf maximal 20,75 m lang sein. Die maximale Höhe des Anhängers inklusive Ladung beträgt 4,00 m. Bei Überlänge, Überbreite oder Überhöhe ist eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO und/oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nummer 5 StVO notwendig.

Welche Abmessungen darf ein PKW mit Anhänger maximal aufweisen?

Welche Abmessungen darf ein Pkw mit Anhänger maximal aufweisen? Anhänger mit Ladung hinter einem Pkw dürfen maximal 2,55 m breit, und 4,00 m hoch, sein. Bei einer Wegstrecke bis zu 100 km, darf die Ladung bis zu 3,00 m nach hinten überstehen.

Wie darf man einen größeren Anhänger führen?

Bei einem größeren Anhänger (etwa Wohnwagen) darf die gesamte Maximalachslast der Fahrzeugkombination nicht über 3,5 Tonnen liegen, da die Fahrerlaubnis Klasse B nur berechtigt, Kfz bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen zu bedienen. Um einen Anhänger zu führen muss jedoch eine Anhängerkupplung am Fahrzeug montiert sein.

Wie darf ein Boot auf einem Anhänger gezogen werden?

Auf Anhängern, die von Pkw gezogen werden, werden häufig Boote transportiert. Ein Boot auf einem Anhänger ragt Hin und Wieder über die Abmessungen des Anhängers hinaus. Die Ladung darf bei einer Wegstrecke von bis zu 100 km 3,00 m nach hinten über den Anhänger hinausragen (§ 22 Absatz 4 StVO).

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