Was darf ein Arbeitnehmer bei der Nebenbeschäftigung beachten?
Berücksichtigt ein Arbeitnehmer bei der Auswahl seiner Nebenbeschäftigung diese Vorgaben, entfällt das Zustimmungsrecht des Arbeitgebers und das Unternehmen darf keinesfalls darauf bestehen. Dies umfasst nicht nur die in vielen Verträgen hinterlegte Zustimmungspflicht, sondern auch das pauschale Nebentätigkeitsverbot.
Kann der Arbeitgeber Informationen zur Nebenbeschäftigung verlangen?
Ein Mitarbeiter muss den Arbeitgeber bei Aufnahme eines Nebenjobs darüber informieren. Obwohl der Arbeitgeber Informationen zur Nebenbeschäftigung des Arbeitnehmers einfordern darf, wird sein Wissensdurst durch das Gesetz begrenzt. Folgende Informationen kann er verlangen: Es gibt keine Informationspflicht hinsichtlich des Verdienstes im Nebenjob.
Wie viele Stunden pro Woche darf ein Arbeitnehmer arbeiten?
Denn laut gesetzlicher Vorgabe dürfen Arbeitnehmer maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten – unabhängig davon, ob sie diese Zeit auf einen oder mehrere Jobs aufteilen. Kombiniert ein Mitarbeiter eine Nebenbeschäftigung mit einem 38 Stunden-Vollzeitjob, darf die Nebenbeschäftigung maximal zehn Wochenstunden in Anspruch nehmen.
Wer kann als Arbeitgeber bezeichnet werden?
Als Arbeitgeber kann nur bezeichnet werden, wer zu einem Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverhältnis erhält, welches mit der Verpflichtung zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und der Meldungen bei den entsprechend zuständigen Krankenkassen verbunden ist.
Welche Nebenpflicht hat der Arbeitgeber für die Beschäftigung des Arbeitnehmers?
Ferner hat der Arbeitgeber die besondere Nebenpflicht der Beschäftigung des Arbeitnehmers, die der Arbeitnehmer durchaus gem. §§ 611, 613 i.V.m. § 242 BGB und nach Art. 1 I i.V.m. Art. 2 I GG (also dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht) einklagen kann.
Was ist die Hauptpflicht des Arbeitgebers?
Die Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Zahlung der Vergütung des Arbeitnehmers gem. § 611 Absatz 1 BGB i.V.m. Arbeitsvertrag. Sollte im Vertrag keine Vergütung vereinbart sein, so gilt eine Vergütung nach § 612 Absatz 1 BGB als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.