FAQ

Was darf ein Vermieter und was nicht?

Was darf ein Vermieter und was nicht?

Es gibt kein gesetzliches Besichtigungsrecht. Der Vermieter darf die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters nur in absoluten Notfällen wie bei Wohnungsbränden oder Rohrbrüchen betreten. Verweigert der Mieter zu Unrecht den Zutritt, kann dies eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter begründen.

Ist der Vermieter verpflichtet eine Untervermietung zu unterzeichnen?

Ganz allgemein ist der Vermieter verpflichtet, einer Untervermietung zuzustimmen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse daran nachweist. Zu jedem Mietvertrag gehört auch die Hausordnung. Sie ist ein Bestandteil des Vertrages und wird ihm als Anlage beigefügt. Die Hausordnung kann, muss aber nicht von Vermieter und Mieter unterzeichnet sein.

Was sind die Voraussetzungen für eine vermietete Wohnung?

Dazu gehören: die beabsichtigte Dauer des Mietverhältnisses (befristet / unbefristet), der voraussichtliche / mögliche Mietbeginn, falls beabsichtigt, die Tatsache, dass möbliert vermietet wird, die Ausstattung der Wohnung mit einer Einbauküche die Möglichkeit, einen Stellplatz (mit)anzumieten, die Höhe der monatlichen Nettokaltmiete,

Hat der Vermieter ein Recht auf die Mieterhöhungen?

Der Vermieter hat also dementsprechend ein Recht auf die Mieteinnahmen und vor allem auf die Mieterhöhungen. Mieterhöhungen dienen dem sogenannten „Inflationsschutz“. Denn volkswirtschaftlich gesehen, verliert Geld kontinuierlich an Wert. Daher gibt es Mieterhöhungen.

Kann der Vermieter die Wohnung mitsamt Mieter anbieten?

Der Vermieter kann den Mieter jedoch nicht ohne weiteres „rausschmeißen“, er muss die Wohnung mitsamt Mieter am Markt anbieten, das regelt §566 BGB, „Kauf bricht nicht Miete“. Eine Möglichkeit ist es, den Mieter mit einer Summe aus der Miete „herauszukaufen“. Die zweite, weitaus beliebtere und günstigere Methode ist die Eigenbedarfserklärung.

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