Was darf in einem Heizungsraum gelagert werden?
In den Heizungsräumen dürfen neben der Heizung selbst andere Wärmeerzeuger aufgestellt werden. Dabei ist es erlaubt den Raum für die Aufbewahrung von Festbrennstoffen wie beispielsweise zur Lagerung von Pellets einzusetzen. Besondere Regeln gelten für Anlagen unter 28 Kilowatt Leistung und Gasheizungen.
Was für eine Tür für Heizungsraum?
Weitere Türen oder Öffnungen neben dieser Brandschutztür darf Ihr Heizungsraum nicht aufweisen. ➯Wir empfehlen Ihnen für die Ausstattung Ihres Heizungsraum unsere T30 RS Türen oder die Brandschutztür T90.
Ist es erlaubt im Heizungsraum Wäsche trocknen?
Frisch gewaschene Wäsche sollte im Keller nur in warmen Bereichen wie dem Heizungsraum trocknen. Denn warme Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen und diese dann beim Lüften nach draußen mitnehmen. Bleibt zu viel feuchte Luft im Keller, droht Schimmelbefall.
Welchen Boden im HWR?
Für den Bodenbelag im HWR eignet sich nun am besten einfache, aber robuste Materialien, die sich auch mal feucht überwischen lassen und selbst bei einem Defekt der Waschmaschine nicht gleich hinüber sind. Aus diesem Grund scheiden schon mal Teppich aber auch sämtliche Holz-Fußböden aus.
Welcher Boden im Hauswirtschaftsraum?
Verzichtet daher hinsichtlich des Bodenbelags bei eurem Hauswirtschaftsraum auf empfindliches Parkett oder einen schmutzempfindlichen Teppich. Setzt vielmehr auf einen pflegeleichten und robusten Bodenbelag. In diesem Zusammenhang empfehlenswert sind Beläge aus Kunststoff oder Fliesen.
Wo braucht man eine Brandschutztür?
Wo sind Brandschutztüren notwendig?
- in langen Fluren (Gebäude mit Fluren, die länger als 30 m sind, benötigen zudem Rauchschutztüren zur Unterteilung)
- in Treppenhäusern.
- an feuerhemmenden bzw. feuerbeständigen Trennwänden und Brandschutzwänden.
- an Notausgängen.
- an Fluchtwegen.
Welche Feuerstätten müssen in Heizräumen aufgestellt werden?
§ 6 Heizräume nicht mit Aufenthaltsräumen, ausgenommen solche für das Betriebspersonal, sowie mit Treppenräumen notwendiger Treppen in unmittelbarer Verbindung stehen. In Heizräumen dürfen Feuerstätten für flüssige und gasförmige Brennstoffe aufgestellt werden; § 5 Abs. 2 gilt entsprechend.