Was darf man alles über die Arbeit erzählen?
Generell sind Betriebsgeheimnisse all solche Umstände, die nur einem gewissen Personenkreis bekannt sind und an denen das Unternehmen ein wirtschaftliches Interesse hat. Abzugrenzen davon sind offiziell zugängliche Informationen.
In welchem Fall kann ein Mitarbeiter abgemahnt werden?
Dabei können Abmahnungen nicht für jede Art des Fehlverhaltens am Arbeitsplatz ausgesprochen werden, sondern nur, wenn ein Arbeitnehmer gegen vertragliche Inhalte verstoßen hat. Zu den häufigsten Gründen für eine Abmahnung zählen unter anderem Arbeitsverweigerung, Unpünktlichkeit, Alkohol am Arbeitsplatz und Diebstahl.
Was fällt unter die Schweigepflicht?
Die Ärztliche Schweigepflicht. Ärztliche Schweigepflicht bedeutet, dass ein Patient sich darauf verlassen kann, dass die persönlichen Themen, die er seinem Arzt anvertraut, nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie gilt grundsätzlich über den Tod hinaus.
Was fällt alles unter Betriebsgeheimnis?
Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat.
Wie beschreiben sie das Fehlverhalten ihres Mitarbeiters?
Im nächsten Schritt müssen Sie das Fehlverhalten konkret beschreiben und entsprechend formulieren. Als Arbeitgeber müssen Sie die unzureichenden Leistungen oder das Fehlverhalten Ihres Mitarbeiters durch konkrete Fakten oder Beispiele (auch nach Ort und Zeit) so genau beschreiben, dass es keinen Zweifel daran gibt, welchen Vorgang Sie beanstanden.
Kann das Fehlverhalten arbeitsrechtliche oder auch strafrechtliche Folgen haben?
Hierbei muss unterschieden werden, ob das Fehlverhalten arbeitsrechtliche oder auch strafrechtliche Folgen für den Betroffenen haben kann. So führt das durch einen Diebstahl zerstörte Vertrauensverhältnis zu einer fristlosen Kündigung, die Straftat wird aber noch eine Anzeige nach sich ziehen,…
Wie reagieren sie auf dieses Fehlverhalten?
Je nach Häufigkeit und Art des Fehlverhaltens haben Sie verschiedene Möglichkeiten auf dieses Verhalten zu reagieren. Im ersten Schritt können Sie eine Ermahnung oder Abmahnung aussprechen. Wiederholt der Arbeitnehmer sein Fehlverhalten, können Sie im Einzelfall sogar eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung durchsetzen.
Kann ein Fehlverhalten am Arbeitsplatz vermieden werden?
Ein Fehlverhalten am Arbeitsplatz sollte daher nach Möglichkeit vermieden werden. Kommt es dennoch zu einer Abmahnung, muss das Fehlverhalten darin auch spezifisch dargestellt werden. Nur so kann sich der betroffene Arbeitnehmer für die Zukunft danach richten.