Was darf man als Trockenbauer?
Grundsätzlich beschäftigt sich ein Trockenbauer mit allen raumbegrenzenden Konstruktionen des Innenausbaus aus werkmäßig vorgefertigten Bauteilen und Baustoffen, die in trockener Bauweise montiert oder weiterverarbeitet werden können.
Ist Trockenbau zulassungspflichtig?
Denn das zulassungspflichtige Stuckateurhandwerk – und dazu gehören Innenputzarbeiten – darf nur von einem in der Handwerksrolle mit diesem Handwerk eingetragenen Betrieb ausgeübt werden. Trockenbauer ist dagegen kein meisterpflichtiger Handwerksberuf und setzt auch keine Eintragung bei der Handwerkskammer voraus.
Ist Trockenbauer Meisterpflichtig?
Trockenbauer müssen seit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2000 keinen Meisterbrief mehr vorweisen. Sofern sich das Geschäft ausschließlich auf den Trocken- und Akustikbau beschränkt, ist nicht von einer Meisterpflicht auszugehen.
Was sind zulassungsfreie Handwerksberufe?
Zulassungsfreie Handwerksberufe Uhrmacher, Metallbildner, Metall- und Glockengießer, Graveur, Gold- und Silberschmied, Schneidwerkzeugmechaniker, Feinoptiker, Edelsteinschleifer und -graveur, Vergolder. Damen- und Herrenschneider, Modisten, Sticker, Sattler und Feintäschner, Schuhmacher, Weber, Textilreiniger.
Wer darf Verputzarbeiten durchführen?
Stukkateurhandwerks. Hierfür besteht eine Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle. In dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg stellt das Verwaltungsgericht fest, dass Verputzarbeiten auch ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeführt werden dürfen.
Kann ich mich als Trockenbauer selbstständig machen?
Wer sich als Trockenbauer selbstständig machen möchte, muss als formale Grundlage ein Gewerbe anmelden. Trockenbauer müssen seit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2000 keinen Meisterbrief mehr vorweisen. Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim örtlichen Gewerbe- oder auch Ordnungsamt.