Was darf man essen wenn man ein Implantat bekommen hat?
Essen und Trinken: Trinken ist schon bald nach der Operation möglich. Vermeiden Sie heiße Getränke. Essen Sie bitte erst, wenn die örtliche Betäubung ganz nachgelassen hat, damit Sie sich nicht auf die Zunge oder Wange beißen. Wir empfehlen weiche, breiige Kost (z.B. Kartoffelpüree, Suppen).
Was ist bei einem Implantaten zu beachten?
Sie sollten nichts essen, bis die Wirkung des Betäubungsmittels abgeklungen ist. In den ersten Tagen nach dem Eingriff sollten Sie Alkohol, Nikotin, Kaffee und schwarzen Tee meiden und nicht rauchen. Sport und körperliche Anstrengungen sollten Sie in den ersten Tagen nach dem Eingriff vermeiden.
Ist Implantatfreilegung schlimm?
Bei der Implantatfreilegung kann ein Skalpell, eine Schleimhautstanze oder der Laser vom Zahnarzt eingesetzt werden.
Was ist für eine Zahnimplantat-Behandlung wichtig?
Eine genaue Planung der Behandlung mit entsprechender Aufklärung, Diagnostik und Nachsorge ist für eine erfolgreiche Zahnimplantat-Behandlung wichtig. Das Einbringen der Zahnimplantate sollte ausschließlich von einem spezialisierten und zertifizierten Zahnarzt durchgeführt werden. Oft werben Zahnärzte mit der Bezeichnung „Implantologe“.
Wie lange dauert die Freilegung der Zahnimplantate?
Die Wundnähte zieht der Zahnarzt nach etwa ein bis drei Wochen. Eine erneute Betäubung ist dafür nicht nötig. Anschließend erfolgt die Freilegung: Sind Implantat und Gewebe gut verheilt, wird ein Zugang geschaffen, um dann den eigentlichen Zahnersatz in das Implantat einzuschrauben. Welche Risiken bergen Zahnimplantate?
Ist ein Zahnimplantat fest im Kieferknochen verankert worden?
Da Zahnimplantate fest im Kieferknochen verankert werden, hängt der Erfolg der Implantation unter anderem von der Knochenmasse des Kiefers ab. Ist sie zu gering, spricht der Zahnarzt von einer Kieferatrophie. In diesem Fall muss ein Knochenaufbau erwogen werden (Augmentation):
Ist das Einbringen der Zahnimplantate gesetzlich geschützt?
Das Einbringen der Zahnimplantate sollte ausschließlich von einem spezialisierten und zertifizierten Zahnarzt durchgeführt werden. Allerdings ist die Bezeichnung „Implantologe“ keine Berufs-oder Facharztbezeichnung und damit standesrechtlich nicht geschützt.