Was darf man im Bewerbungsgespraech nicht sagen?

Was darf man im Bewerbungsgespräch nicht sagen?

30 Dinge, die du niemals in einem Bewerbungsgespräch sagen…

  • „Was machen Sie hier eigentlich genau?“
  • „Ugh, bei meiner letzten Stelle…“
  • „Ich kam mit meinem Chef nicht aus.“
  • „Ich bin schrecklich aufgeregt“
  • „Ich mache jeden Job.“
  • „Ich habe nicht so viel Erfahrung, aber…“
  • „Das steht doch in meinem Lebenslauf.“

Was darf ich im Bewerbungsgespräch verschweigen?

Wann darf ich im Vorstellungsgespräch lügen?

  • einer Schwangerschaft (außer bei Schwangerschaftsvertretungen),
  • dem Familienstand,
  • allgemeinen Vorstrafen,
  • der Religion (außer bei konfessionellen Arbeitgebern),
  • der politischen Überzeugung (außer bei parteipolitischen Arbeitgebern).

Welche Fragen muss man beim Vorstellungsgespräch wahrheitsgemäß beantworten?

Fragen nach Vorstrafen sind nur zulässig und müssen nur dann wahrheitsgemäß beantwortet werden, wenn ein Zusammenhang mit dem konkreten Job steht. Wer sich als Kassierer/in bewirbt, müsste also z.B. eine Vorstrafe wegen Diebstahls, Unterschlagung oder Betruges angeben, nicht aber wegen Trunkenheit am Steuer.

Was darf der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch fragen?

Der Arbeitgeber darf also nur nach Gegebenheiten fragen, die objektiv geeignet sind, das in einem Arbeitsvertrag liegende Risiko zu erhöhen.

  • Alter.
  • Ausbildung/beruflicher Werdegang.
  • Alkohol- und Drogenkonsum oder -abhängigkeit.
  • Behinderung/Schwerbehinderung.
  • Berufliche Verfügbarkeit/Flexibilität.
  • Krankheiten.
  • Geschlecht.

Welche Fragen muss ich beim Vorstellungsgespräch wahrheitsgemäß beantworten?

Wann hat ein Bewerber gegenüber dem Arbeitgeber ein Recht auf Lüge?

Arbeitsrecht. Im Arbeitsrecht gilt, dass Arbeitssuchende bei einem Bewerbungsgespräch das Recht haben, auf unzulässige Fragen des Arbeitgebers gar nicht oder nicht wahrheitsgemäß zu antworten.

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