Was darf man mit 13 in der Schweiz?
Altersjahres dürfen Jugendliche zu leichten Arbeiten und Botengängen (ab 13 Jahren) herangezogen werden oder bei kulturellen, künstlerischen oder sportlichen Darbietungen sowie in der Werbung beschäftigt werden. Für gewisse Arbeiten kann ein Mindestalter festgelegt werden.
Wie hoch ist der Jugendlohn?
Bezahlt ein Jugendlicher nahezu all seine Lebenskosten, ist der Jugendlohn höher als bei Jugendlichen, die nur Kleider und Handy bezahlen müssen. Die Hälfte der Jugendlichen bekommt einen monatlichen Jugendlohn zwischen 100 und 200 Franken, jeder fünfte Jugendliche hatte zwischen 200 und 300 Franken zu Verfügung.
Welche Möglichkeiten gibt es für den Antrag auf Beratungshilfe?
Für den Antrag auf die Beratungshilfe gibt es drei verschiedene Möglichkeiten: Ideal für den Mandanten ist es, wenn er das Formular zusammen mit dem Rechtsanwalt ausfüllt oder persönlich beim Amtsgericht vorstellig wird, da hier auch noch offene Fragen und fehlende Unterlagen geklärt werden können.
Kann ich eine Erstberatung in ihrer Nähe anrufen?
Wenn es keine Beratungsstelle in Ihrer Nähe gibt, können Sie für eine Erstberatung die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ anrufen oder anschreiben. Für eine vertiefte Beratung und Unterstützung im Anerkennungsverfahren steht Ihnen die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) zur Verfügung. Die ZSBA hilft bei der Antragstellung.
Ist die Beratungshilfe in Anspruch genommen worden?
Festzuhalten ist allerdings, dass wenn bereits der Anwalt vor Bewilligung der Beratungshilfe in Anspruch genommen wird und der Beratungsschein vom Gericht nicht gewährt wird, der Mandant die Kosten nach der RVG selbst zu tragen hat. Es sollte also zunächst abgewartet werden, ob das Gericht dem Antrag auf Beratungshilfe statt gibt.
Welche Möglichkeiten gibt es für die Beratungshilfe?
Für den Antrag auf die Beratungshilfe gibt es drei verschiedene Möglichkeiten: 1 über den mandatierten Rechtsanwalt 2 über das ausgefüllte Formular 3 persönlich in der Dienststelle des Amtsgerichts More