Was darf man mit seinem Vermögen machen?
Grundsätzlich darf man mit seinem Vermögen machen, was man will Bindender Erbvertrag oder ein gemeinsames Testament können Probleme bei einer Schenkung auslösen Rückabwicklung einer Schenkung nach dem Erbfall ist möglich Jedermann ist bis zu seinem Tod dem Grunde nach berechtigt, frei über sein Vermögen zu verfügen.
Hat der Erblasser einen größeren Geldbetrag geschenkt?
Hat der Erblasser zum Beispiel einem Dritten einen auch größeren Geldbetrag geschenkt und im Gegenzug von dem Dritten die Zusage erhalten, dass sich dieser um den Erblasser kümmern und ihn pflegen werde, dann dürfte in aller Regel ein lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers an der Schenkung vorliegen.
Was sind Schenkungen und Vermögensübertragungen zu Lebzeiten?
Schenkungen und Vermögensübertragungen zu Lebzeiten zählen zur vorweggenommenen Erbfolge und erfreuen sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Dies ist vor allem deswegen der Fall, weil sich durch Schenkungen und Vermögensübertragungen die Erbschaftssteuer im Erbfall teils rapide reduzieren lässt.
Was ist wichtig für die Schenkungen?
Das Wichtigste in Kürze: 1 Schenkungen sind aus vielen Gründen sinnvoll. 2 Mit der Ausnutzung der Schenkungen 10 Jahresfrist lässt sich die Schenkungssteuer umgehen. 3 Nach dem Erbrecht in Deutschland sind die Schenkungen Freibeträge in Abhängigkeit vom verwandtschaftlichen Verhältnis unterschiedlich hoch. Weitere Artikel…
Wie darf das Vermögen des Ehegatten gepfändet werden?
Grundsätzlich dürfen weder das Einkommen noch das Vermögen des Ehegatten gepfändet werden, da das Vermögen des Ehegatten unabhängig vom ehelichen Güterstand in der Vollstreckung getrennt betrachtet wird. Das Konto des Ehepartners und dessen Wertgegenstände sind somit prinzipiell vor Gläubigerzugriff geschützt.
Kann man sich nach dem Vermögen erkundigen?
Zumindest wenn der Partner sich nach dem Vermögen erkundige, müsse man ihm Auskunft erteilen. Das gilt in der Regel auch für Schulden. Nachweise sind aber nicht erforderlich. Das ändert sich, wenn das Paar sich trennt – zumindest dann, wenn es keinen Ehevertrag geschlossen hat.
Wie kann ich die Ansprüche an dem Eigentum regeln?
Es ist kein Problem, die Ansprüche an dem Eigentum im Rahmen eines notariellen Ehevertrages zu regeln, also etwa Gütertrennung zu vereinbaren. Das kann auch noch im Nachhinein erfolgen. Dann können für den Fall der Trennung und der Scheidung besondere Vereinbarungen getroffen werden.