FAQ

Was deckt die Sachmaengelhaftung ab?

Was deckt die Sachmängelhaftung ab?

Beim privaten Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs von einem Händler oder einem Unternehmer besteht ein gesetzlich verankertes Recht: die Sachmängelhaftung. Dabei haftet der Verkäufer mindestens ein Jahr für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt aufweist. Es gibt also eine Gebrauchtwagengarantie beim Händler.

Was gibt es für Sachmangel?

Es gibt unterschiedliche Arten von Mängeln: Offene Mängel, versteckte Mängel und verschwiegene Mängel. Bei arglistiger Täuschung kann eine Wandlung erfolgen. Von einem Rechtsmangel spricht man, wenn Dritte gegen den Käufer einer Sache (z.B. einem Grundstück) Rechte geltend machen können.

Wann ist etwas ein Sachmangel?

Ein Sachmangel liegt gem. § 434 Abs. 1 S. 1 vor, wenn die Kaufsache nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

Wie hat der Gesetzgeber den Sachmangel 434 BGB definiert?

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, 1. (3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

Was fällt unter Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwaren?

Bei der Sachmängelhaftung müssen Verkäufer von gebrauchten Automobilen ein Jahr lang für anfallende Mängel am Wagen haften. Jene Klauseln sind demnach unwirksam, diese Haftung wirkt immer. Sie ist im Gegensatz zur Gebrauchtwagengarantie kostenlos und ein grundlegendes Recht beim Gebrauchtwagenkauf.

Was bedeutet unter Ausschluss der Sachmängelhaftung?

Gebrauchter von Privat Ein Sachmängelhaftungsausschluss ist beim privaten Autoverkauf üblich und bedeutet, dass der private Verkäufer grundsätzlich nicht für Mängel an dem Fahrzeug haften muss. Der private Verkäufer haftet trotz Ausschluss der Sachmängelhaftung aber für: Garantiezusagen.

Wann liegt eine schlechtleistung vor?

1 Satz 2 BGB liegt der Tatbestand einer Schlechtleistung vor, wenn eine „Leistung … nicht vertragsgemäß“ erbracht wird. Diese allgemeine Regelung der Schlechtleistung wird für einzelne Vertragstypen durch besondere Regelungen ersetzt. Das betrifft den Kauf-, Miet-, Reise- und Werkvertrag.

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