Was dürfen Eigentümer eigentlich?
Denn nach ihren Vorstellungen können Eigentümer nur das gestalten, was ganz klar zu ihrem Sondereigentum zählt. Dazu gehören zum Beispiel die Einbauküche, die Farbe an den Wänden, die Ausstattung des Badezimmers oder der Bodenbelag. Das gilt auch für die Außenseite der Wohnungstür, tragende Wände, und sogar den Balkon.
Was regelt das WEG?
Das Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG, regelt in Deutschland die Entstehung von Wohneigentum. Das Gesetz ist am 15. März 1951 in Kraft getreten.
Was sind die Begriffe Eigentümer und Eigentum?
Oftmals werden die Begriffe Besitz und Eigentum in der Praxis gleichgestellt oder verwechselt. In dem juristischen Bereich sind beide Begriffe jedoch strikt voneinander zu trennen. Ein Besitzer ist eine Person, die grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft.
Ist der Eigentümer eines PKWs ein dritter?
So kann es vorkommen, dass Besitz und Eigentum auseinanderfallen. Dies ist zur Veranschaulichung zum Beispiel dann der Fall, wenn der Eigentümer eines PKWs sein Fahrzeug an einen Dritten verleiht. Der Dritte ist in diesem Moment lediglich Besitzer des Gegenstandes.
Was darf der Eigentümer von einem Eigentum ausschließen?
Er darf andere Personen von jeder Einwirkung ausschließen. Dabei muss der Eigentümer jedoch die Grenzen des Gesetzes beachten. So ist es beispielsweise verboten, das Eigentum dazu benutzen, um fremdes Eigentum zu beschädigen oder andere Personen zu verletzten. Aufgrund des Herrschaftsrechts wird das Eigentum streng von dem Besitz getrennt.
Was ist der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz?
Es gibt jedoch einen wesentlichen Unterschied zwischen Eigentum und Besitz. Beispiel: Person A ist Eigentümer/in eines Hauses, Person B wohnt im Haus, ist damit Besitzer/in aber nicht Eigentümer/in. Person A hat das Haus zwar irgendwann gekauft oder gebaut, Person B darf aber aktuell darüber verfügen. (01.06.2021 10:05)