Was dürfen Eltern durch die Adoption erteilen?
Durch die Adoption dürfen nicht überwiegende Interessen eigener Kinder oder des Anzunehmenden beeinträchtigt werden (§ 1745 BGB). Bei einem ehelichen Kind müssen beide Eltern, bei einem nichtehelichen Kind muss die Mutter ihre Einwilligung in die Adoption erteilen (§ 1747 Abs. 1 und 2 BGB).
Was ist die Adoption des volljährigen Stiefkinds?
● Adoption des volljähriges Stiefkinds: Handelt es sich bei dem Adoptivvater oder der Adoptivmutter um den Ehepartner der leiblichen Mutter oder des leiblichen Vaters, so kann das Stiefkind auch im volljährigen Alter grundsätzlich volladoptiert werden (siehe § 1772 Abs.1 c) BGB).
Was bedeutet die Adoption für ein adoptives Kind?
Durch die Adoption erlöschen sämtliche Verwandtschaftsverhältnisse des Kindes zu dessen leiblicher Familie, so dass diesbezüglich zu den biologischen Eltern auch kein Erbrecht mehr besteht. Adoptivkinder verfügen folglich über ein volles Erbrecht und stehen leiblichen Kindern in nichts nach.
Wie sollten sie offen mit der Adoption umgehen?
Ihre Bereitschaft zum offenen Umgang mit der Adoption: Sie sollten bereit sein, das Kind über seine Herkunft aufzuklären und mit diesem Thema offen umzugehen. Gesundheit – Sie sollten körperlich und geistig gesund sein, damit sichergestellt ist, dass Sie lange für das Kind sorgen können.
Was ist die Adoption in der Pflegefamilie?
Somit ist die Adoption neben der Fortpflanzung die bedeutendste Form der Familiengründung. In Pflegefamilien wird hingegen durch das Pflegeverhältnis keine verwandtschaftliche Beziehung begründet. Das Kind steht unter Vormundschaft, zumeist der leiblichen Eltern oder eines vom Vormundschaftsgericht bestellten Vormunds.
Was hat die Beschwerde mit der angefochtenen Entscheidung zu tun?
Die Beschwerde hat nicht die Wirkung, dass die angefochtene Entscheidung nicht vollzogen werden kann. Im Gegensatz zur Berufung und Revision fehlt der Beschwerde die aufschiebende Wirkung.
Wann muss ein Kind in Adoptionspflege gegeben werden?
Ein zur Adoption freigegebenes Kind muss zunächst in Adoptionspflege gegeben werden (§ 1744 BGB). Diese ist im Gesetz hinsichtlich ihrer Dauer nicht festgelegt; in der Praxis hat sich ein Zeitraum von rund einem Jahr eingebürgert.