Was erbt der überlebende Ehepartner von Gesetzes wegen?
Grundsätzlich gilt: Der überlebende Ehegatte erbt neben den Kindern des Erblassers ein Viertel des Nachlasses (§ 1931 Abs. 1 BGB). Dabei steht nicht ehelichen Kindern dasselbe Erbrecht zu wie ehelichen. Ist die Ehe kinderlos geblieben, erbt der überlebende Ehegatte drei Viertel des Nachlasses.
Welchen Güterstand habe ich wenn ich verheiratet bin?
Sind sie miteinander verheiratet, ohne einen notariellen Ehevertrag geschlossen zu haben, so gilt der gesetzliche Güterstand. Er wird etwas irreführend als „Zugewinngemeinschaft“ bezeichnet. In Wahrheit ist es ein Güterstand der Gütertrennung, in dem jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen hat.
Welchen Güterstand hat man nach der Heirat?
Jedes Paar, das heiratet und keinen Ehevertrag abschließt, lebt automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen wird beiden Ehepartnern zu gleichen Anteilen zugerechnet. Davon unberührt bleibt Vermögen, das bereits mit in die Ehe eingebracht wurde.
Welche Mindestbeteiligung hat der überlebende Ehegatte des verstorbenen?
Demzufolge hat der überlebende Ehegatte des Verstorbenen einen rechtlichen Anspruch auf eine Mindestbeteiligung am Nachlass, wobei die Höhe des Erbes vom Güterstand sowie der Existenz anderer gesetzlicher Erben abhängig ist. Bei einem Ehevertrag zur Gütertrennung stellt sich dies anders dar, als im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Wie trennen sie sich vom Ehepartner?
Trennen Sie sich vom Ehepartner, gilt es, die Vermögensauseinandersetzung möglichst im gegenseitigen Einvernehmen zu gestalten. Sie müssen sich darauf verständigen, wie Sie alles, was Ihnen gemeinsam gehört, untereinander aufteilen. Sie betreiben die Auseinandersetzung Ihrer Ehe.
Was regelt das Ehegatten-Erbrecht?
Dies regelt das sogenannte Ehegatten-Erbrecht, das in §§ 1931 ff BGB juristisch verankert ist. Demzufolge hat der überlebende Ehegatte des Verstorbenen einen rechtlichen Anspruch auf eine Mindestbeteiligung am Nachlass, wobei die Höhe des Erbes vom Güterstand sowie der Existenz anderer gesetzlicher Erben abhängig ist.
Was ist eine eheliche Wohnung?
Die eheliche Wohnung ist vorrangig demjenigen Ehepartner zur Nutzung zu überlassen, der darauf angewiesen ist. Schenkungen werden ohne Rücksicht auf den Fortbestand der Ehe getätigt, während Sie ehebedingte Zuwendungen, die Sie möglichst unter Vorbehalt getätigt haben, bei Trennung und Scheidung zurückfordern können.