Was ergibt sich aus dem Anspruch im Einzelfall?

Was ergibt sich aus dem Anspruch im Einzelfall?

Der Rechtssatz, aus dem sich der Anspruch im Einzelfall ergibt, ist für diesen Fall die Anspruchsgrundlage. Sie kann sowohl eine Gesetzesbestimmung als auch eine vertragliche Regelung sein. Der Anspruch verschafft dem Anspruchsinhaber nicht automatisch auch die Rechtsposition, auf die der Anspruch gerichtet ist.

Was ist Anspruch im Sinne des Prozessrechts?

Zum Anspruch im Sinne des Prozessrechts, siehe Streitgegenstand. Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen. Der Anspruch gehört wie die Persönlichkeits-, Sachen- und Gestaltungsrechte zu den subjektiven Rechten.

Wie kann der Anspruch auf die Verjährung durchgesetzt werden?

Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann der Anspruch nicht mehr mit Hilfe der Klage durchgesetzt werden, wenn sich der Anspruchsgegner auf die Verjährung beruft (worin der Unterschied zwischen einer Einrede und einer Einwendung im engeren Sinne besteht).

Wie kann ein Anspruch untergegangen werden?

Anspruch untergegangen / rechtsvernichtende Einwendungen Ein Anspruch kann entweder als Ganzes oder auch nur zum Teil untergehen (durch sog. rechtsvernichtende Einwendungen): Ein Untergangsgrund ist zunächst die Erfüllung an sich nach § 362 BGB bzw. die Erfüllung Statt nach § 364 BGB oder die Hinterlegung nach § 372 BGB.

Was ist die Voraussetzung für ein Widerspruch?

Dies kann dann beispielsweise ein Einspruch oder eine Klage sein. Eine weitere Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Widerspruchs ist, dass der Betroffene durch den Bescheid beschwert ist. Dies ist der Fall, wenn der Bescheid in die Rechtsposition des Betroffenen eingreift oder seinem Begehren nicht entspricht.

Was steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids?

In der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids steht nicht nur, ob ein Widerspruch überhaupt zulässig ist. Dort ist auch angegeben, in welcher Form der Widerspruch erfolgen muss. Dabei stehen in aller Regel zwei Möglichkeiten zur Auswahl. So kann der Betroffene seinen Widerspruch zum einen zur Niederschrift erklären.

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