Was fällt unter dual use?
Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) sind Waren (einschließlich Software und Technologie), die für einen zivilen Verwendungszweck hergestellt worden sind, aber aufgrund ihrer Eigenschaften (z. B. Materialbeschaffenheit oder Leistungsfähigkeit) auch für militärische Zwecke verwendet werden können.
Was ist eine BAFA Genehmigung?
Allgemeine Genehmigungen sind eine Sonderform von Ausfuhrgenehmigungen. Sie haben die gleichen Wirkungen wie alle anderen Ausfuhrgenehmigungen, müssen aber nicht beantragt werden.
Welche Waren stehen auf der Ausfuhrliste?
In der Ausfuhrliste sind nur die nach deutschem Recht genehmigungspflichtigen Güter enthalten. Dies sind Rüstungsgüter (Teil I A der Ausfuhrliste) und nationale Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Teil I B der Ausfuhrliste).
Was ist das Umschlüsselungsverzeichnis?
Das Umschlüsselungsverzeichnis ist als Hilfsmittel für die Prüfung gedacht, ob Güter, die nach dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik klassifiziert sind, der Exportkontrolle unterliegen könnten.
Welche Güter benötigen eine Ausfuhrgenehmigung?
Im Wesentlichen bedarf die Ausfuhr folgender Güter einer Ausfuhrgenehmigung:
- Güter, die in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (AL) genannt sind;
- Güter, die in Abschnitt C mit Kennungen 901 bis 999 (im Wert von mehr als 2.500 €, es sei denn, es handelt sich um Software oder Waren der Kennung 5A901), genannt sind;
Was ist eine allgemeine Genehmigung?
Wann brauche ich eine Ausfuhrgenehmigung?
Eine Ausfuhrgenehmigung ist nach § 21 AWV vom Exporteur auf einem bestimmten Formular zu beantragen für alle Güter, die in Teil I der Ausfuhrliste genannt sind. Einer Ausfuhrgenehmigung bedürfen daher die in der Ausfuhrliste aufgeführten Güter. § 21 AWV setzt voraus, dass die Ausfuhr überhaupt einer Genehmigung bedarf.
Was bedeutet der Code Y901?
Negativcodierungen bringen regelmäßig zum Ausdruck, dass ein bestimmter Sachverhalt, zum Beispiel eine Erfassung von einer einschlägigen Güterliste, nicht vorliegt. So sagt die Codierung „Y901“ bspw. aus, dass eine bestimmte Ware nicht von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (EGDual-use-VO) erfasst ist.