Was fällt unter Giftmüll?
Giftmüll ist eine der gefährlichsten Hinterlassenschaften unserer modernen Gesellschaft. Es sind Stoffe, die auch nach Jahrmillionen nicht an Giftigkeit verlieren. Tag für Tag fallen tonnenweise davon an – meist unbemerkt von der Bevölkerung. Darunter Schwermetalle wie Quecksilber und Arsen, sowie Asbest oder Dioxine.
Welche Abfälle sind gefährlich?
Gefährliche Abfälle.
Was sind gefährliche Abfälle Beispiele?
Einige Beispiele für gefährliche Abfälle:
- Altöle, Öl-Wasser-Gemische.
- Farben/Lacke.
- Chemikalien, Säuren, Laugen, Lösemittel.
- Quecksilberhaltige Abfälle.
- Asbest, Dämmmaterialien.
Wie entsorge ich Gift?
Sondermüll wie Altöl, Renovierungsabfälle, Leuchtstoffröhren oder Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie müssen separat entsorgt werden. Giftige Abfälle können entweder am Schadstoffmobil des Entsorgers oder an einem der Recyclinghöfe abgegeben werden.
Was bedeutet gefährlicher Abfall?
Gefährliche Abfälle (englisch hazardous waste) sind Abfallstoffe, die festgelegte Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen und somit eine Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt darstellen.
Wie werden gefährliche Abfälle entsorgt?
Gefährliche Abfälle dürfen nur mit behördlicher Genehmigung vom Abfallerzeuger zu einer zugelassenen Verwertungs- oder Beseitigungsanlage transportiert werden. Der Nachweis wird seit dem 1. April 2010 mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren erbracht (eANV).
Was ist bei der Entsorgung von Sondermüll zu berücksichtigen?
Zur Entsorgung von Sondermüll fährt in einigen Gemeinden das sogenannte Giftmobil herum. In großen Städten gibt es zudem meist eine feste Einrichtung, die den gefährlichen Abfall annimmt. Im Kleinverkauf erworbene gefährliche Stoffe und Reste davon können beim Händler zurückgegeben werden.
Wie wird Sonderabfall entsorgt?
Grundsätzlich gibt es drei Wege, um Sonderabfall aus Haushalten zu entsorgen: Die Annahme von Sonderabfall an Verkaufsstellen, das Sonderabfallmobil oder die kantonale Sonderabfallsammelstelle. Altöl, Haushaltsbatterien (ohne Autobatterien) und Leuchtstoffröhren können auch zur Gemeindesammelstelle gebracht werden.
Wer oder was regelt die Einstufung gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle?
Für die Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit gelten ausschließlich die Regelungen der AVV. 2 der Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 17.07