Was fällt unter Jugendhilfe?
Die Kinder- und Jugendhilfe fördert Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und hilft jungen Erwachsenen in besonders schwierigen Situationen. Sie berät und unterstützt Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung ihrer Kinder. Oberste Handlungsmaxime ist immer das Wohl des Kindes.
Was gehört alles zur Jugendhilfe?
Die Jugendhilfe umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: Angebote der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, zur Förderung der Erziehung in der Familie, zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, Hilfe zur Erziehung, Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige …
Wer erbringt Leistungen der Jugendhilfe?
Leistungen der Jugendhilfe werden überwiegend von freien Trägern erbracht. Die großen freien Träger haben als Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege einen besonderen, gesetzlich anerkannten Status und nehmen entsprechenden Einfluss auf die Sozialpolitik des Bundes.
Was zahlt die Jugendhilfe?
Zu den finanziellen Leistungen nach den gesetzlichen Maßgaben der Jugendhilfe gehören: Beratung der Jugendämter zur Aushandlung von ambulanten Erziehungshilfen. die Zahlung von Pflegegeld, nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zur Unfallversicherung sowie zur Alterssicherung bei Erziehung in Vollzeitpflege.
Welche Ziele und Aufgaben hat die Kinder- und Jugendhilfe?
Grundlegende Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen und.
Was sind Leistungen nach SGB 8?
Leistungen und ‚andere Aufgaben‘ der Kinder- und Jugendhilfe sind: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. Familienförderung. Kindertagesbetreuung.
Wer zählt zur Kinder- und Jugendhilfe?
Kinder (unter 14 Jahren) Jugendliche (zwischen 14 und unter 18 Jahren) Junge Volljährige (zwischen 18 und unter 27 Jahren) Personensorgeberechtigte (in der Regel die Eltern, gegebenenfalls auch ein Elternteil allein, ein Vormund oder Pfleger)
Wer trägt die Jugendhilfe in Deutschland?
Die Städte und Gemeinden tragen die Hauptlast der Jugendhilfekosten (Anteil an den Gesamtausgaben der Gemeinden 1994 = 6,9 %), denn die Finanzierung der öffentlichen Jugendhilfe obliegt zu rund 85 % den kommunalen Gebietskörperschaften, rund 14 % tragen die Länder und 1 % der Bund.
Wem steht Jugendhilfe zu?
Die Kinder- und Jugendhilfe richtet sich an alle jungen Menschen unter 27 Jahren. An alle Mütter, Väter und Personensorgeberechtigten, die in Deutschland leben.