Was fällt unter Versammlungsstätten?
Versammlungsstätten sind bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, die für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen, insbesondere erzieherischer, wirtschaftlicher, geselliger, kultureller, künstlerischer, politischer, sportlicher oder unterhaltender Art, bestimmt sind sowie Schank- und …
Sind Museen Versammlungsstätten?
Museen, Bibliotheken und Archive können z.B. dann zu Versammlungsstätten werden, wenn in bestimmten Teilbereichen viele Menschen zusammen kommen. Versammlungsstätten-Verordnung (VStättV oder VStättVO) erhöhte Anforderungen an Brandschutz und Flucht- und Rettungswege gestellt werden.
Was ist ein Bestuhlungsplan?
Bestuhlungspläne. Bieten Sie Ihren Gästen größtmögliche Sicherheit! Bestuhlungspläne werden durch die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) oder durch die Versammlungsstättenrichtlinie (VStättR) der Bundesländer für bestimmte Veranstaltungsräumlichkeiten, die mehr als 200 Personen fassen, vorgeschrieben.
Was steht in der VStättVO?
Als Versammlungsstättenverordnung (VStättV(O)) bezeichnen viele deutsche Bundesländer die jeweilige landesspezifische Rechtsverordnung, die sich auf den Bau und den Betrieb von sogenannten Versammlungsstätten bezieht.
Was regelt die VStättVO?
Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) ist eine länderspezifische Verordnung und regelt den Bau und den Betrieb von sogenannten Versammlungsstätten.
Was regelt das länderspezifische Versammlungsstättenrecht?
Ist eine Schule eine Versammlungsstätte?
Viele Schulen verfügen über eine Aula oder Säle, die mehr als 200 Personen zu Veranstaltungen aufnehmen können. Sie fallen damit auch unter die Sonderbaukategorie Versammlungsstätten (s. Versammlungsstättenverordnung), was erhöhte bauliche und betriebliche Anforderungen mit sich bringt.
Wie viele Besucher darf eine Versammlungsstätte Insgesamt fassen?
In § 7 Absatz 4 findet sich die diesbezügliche Berechnungsformel: Bei Versammlungsstätten im Freien sowie Sportstadien lichte Breite 1,20 m je 600 Personen. Bei anderen Versammlungsstätten lichte Breite 1,20 m je 200 Personen.
Welche Behörde genehmigt Bestuhlungspläne?
Die Erstellung der Bestuhlungspläne unterliegt der Sonderbauverordnung im speziellen der Versammlungsstättenverordnung. Darüber hinaus gelten die Richtlinien des zuständigen Bauordnungsamtes und werden durch uns mit diesen abgestimmt.
Was regelt die MVStättVO?
MVStättVO Juli 2014 (1) Dämmstoffe müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. (2) 1Bekleidungen an Wänden in Versammlungsräumen müssen aus mindestens schwerentflammba- ren Baustoffen bestehen. 2In Versammlungsräumen mit nicht mehr als 1 000 m² Grundfläche genügen geschlossene nicht hinterlüftete Holzbekleidungen.