Was fällt nicht unter das AGB Pfandrecht?
Anderdepots, Anderkonten, offene Treuhanddepots und offene Treuhandkonten werden aus den gleichen Erwägungen vom AGB-Pfandrecht nicht erfasst; Besonderheiten sind für Oder-Konten sowie für Und-Konten zu beachten.
Wann Sicherungsübereignung?
Die Sicherungsübereignung bleibt ohne Folgen, wenn der Schuldner (unser Unternehmen) seinen Kredit pünktlich zurückzahlt. Dann geht das Eigentum anschließend wieder auf den Kreditnehmer über, ohne dass es hierfür einer weiteren Vereinbarung bedarf. Er wird automatisch wieder Eigentümer.
Was steht in den Banken AGB?
Abgeleitet aus der Generalnorm des § 305 Abs. 1 BGB handelt es sich bei den AGB der Kreditinstitute um vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von unterschiedlichen Bankverträgen durch die Banken den Bankkunden bei Abschluss eines Bankvertrages gestellt werden.
Was sind die Voraussetzungen für ein wirksames Pfandrecht?
1 BGB. Einigung und Übergabe sind vorausgesetzt. Die erste Voraussetzung für das wirksame Entstehen ist ein entsprechender Vertrag inklusive dem Willen, ein Pfandrecht zu begründen – also etwa Leihe von Geld mit Pfandrecht auf eine Sache zur Absicherung. Denjenigen, der sich Geld leiht, nennt man Pfandgeber.
Wann muss die Bank eine pfändungserklärung abgeben?
Die Bank muss innerhalb von drei Arbeitstagen nach Durchführung der Pfändung eine Pfändungserklärung nach § 25, Abs. 1 der Kontenpfändungsverordnung abgeben. Dies bedeutet gegenüber dem § 840 ZPO eine deutliche Verschärfung gegenüber dem deutschen Recht.
Was ist der Freibetrag bei einer Kontopfändung?
Damit die Kosten für den Lebensunterhalt bei einer Kontopfändung gesichert sind, steht dem Inhaber eines P-Kontos ein gewisser Freibetrag zu. Eine Pfändung dieses Betrags ist nicht erlaubt. Aktuell ist auf einem P-Konto ein Betrag von 1.133,80 Euro (Stand: Juli 2017) pro Monat geschützt.
Was sind die Pfandrechte im BGB?
Das BGB (§§ 1204 ff.) kennt neben dem Pfandrecht an Rechten (§ 1273 BGB) nur ein Pfandrecht an beweglichen Sachen; die entsprechenden Rechte an Grundstücken (im Sprachgebrauch: Grundpfandrechte; Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld) und an Schiffen (Schiffspfandrechte) bezeichnen die Gesetze nicht als Pfandrechte 2.