Was fällt unter bauliche Veränderung Mietwohnung?
Bauliche Veränderungen der Mietsache (z. B. Einziehen oder Entfernen von Zwischenwänden, Erstellen von Mauerdurchbrüchen, Einbau einer Etagenheizung) darf der Mieter grundsätzlich nur mit Einwilligung des Vermieters durchführen. Ausgenommen sind Veränderungen geringfügiger Art im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs.
Welche Änderungen darf ein Mieter vornehmen?
Mieter können ihre Wohnung nicht einfach nach den eigenen Vorstellungen gestalten. In der Regel muss der Mieter die Wohnung so akzeptieren, wie er sie angemietet hat. Er darf sie zwar nach Belieben einrichten und verschönern. Dies hat jedoch regelmäßig seine Grenze bei baulichen Veränderungen.
Sind Fliesen eine bauliche Veränderung?
Neue Fliesen in einer Mietwohnung legen ist eine bauliche Veränderung. Das Verlegen neuer Fliesen auf einer Wand, einem Boden, ist immer eine bauliche Veränderung.
Welche Änderungen ergeben sich bei der Mieterhöhung?
Änderungen ergeben sich, wenn zum Beispiel eine Mieterhöhung stattfindet oder der Mieter eine Mietminderung vornehmen darf. Eine Minderung kann der Mieter nur dann vornehmen, wenn ein Mangel an der Mietsache vorliegt. Eine Erhöhung der Miete erfolgt bei Staffelmiete oder bei Anpassung an die ortsübliche Miete.
Wann beginnt ein Auszug aus dem Mietverhältnis?
In der Regel beginnt ein Auszug mit der Kündigung des Mietverhältnisses. Je nachdem wer die Kündigung ausspricht, müssen unterschiedlich lange Kündigungsfristen beachtet werden. Diese Frist dient dann dazu, die persönlichen Sachen zusammenzuräumen und aus der alten Mietsache in das neue Zuhause zu bringen.
Wie oft dürfen Mieter einen Besuch bekommen?
Der Vermieter darf Mietern nicht vorschreiben, wann und wie oft sie Besuch bekommen. Klauseln im Mietvertrag, die beispielsweise „Damenbesuch” verbieten, sind unwirksam. Auch dürfen Mieter so viele Personen einladen, wie sie wollen. Egal ist auch, ob der Besuch regelmäßig kommt oder nicht, ob er über Nacht bleibt und für wie lange.
Wie kann die Zustimmung des Mieters verlangt werden?
Von den Mietern kann also im Rahmen eines gewissen Maßes der Zugang zur Wohnung verlangt werden. Die Zustimmung des Mieters muss allerdings immer vorliegen. Die Übergabe der Wohnung findet in der Regel statt, wenn die Kündigungsfrist endet – meist am letzten Tag dieser oder danach.