Was fallt unter das Produktsicherheitsgesetz?

Was fällt unter das Produktsicherheitsgesetz?

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) dient der Umsetzung der Europäischen Richtlinien zum Inverkehrbringen oder Bereitstellen von Produkten auf dem Markt. Sowohl Hersteller, Importeure als auch Händler sind demnach verpflichtet, nur sichere Produkte auf den Europäischen Binnenmarkt zu bringen.

Wo gilt das Produktsicherheitsgesetz?

Das ProdSG gilt gemäß § 1 Satz 1, „wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden.

Was sind Marktüberwachungsbehörden?

Sie kontrolliert aus Drittländern eingeführte Produkte und benachrichtigt die Marktüberwachungsbehörden. Die Marküberwachungsbehörden informieren ihrerseits den Zoll über gefährliche oder nicht konforme Produkte und dieser kann anhand von sogenannten Risikoprofilen verdächtige Waren schneller identifizieren und melden.

Wie muss ein Produkt gekennzeichnet sein?

Grundsätzlich müssen auf einem Produkt bzw. auf einer Produktverpackung lediglich der Name und die Kontaktanschrift des Herstellers und nicht des Lieferanten oder eines sonstigen Händlers der Lieferkette angegeben sein.

Was macht eine Marktaufsicht?

(1) Die Attraktive Wochenmärkte GmbH übt die Aufsicht auf dem Wochenmarkt aus. Hierzu bestellt sie in der Regel eine Marktaufsicht. Diese trifft die erforderlichen Maßnahmen und Anordnungen für den Marktverkehr. Den Anordnungen der Marktaufsicht ist Folge zu leisten, unbeschadet späterer Einwendungen.

Wie dürfen Verbraucherprodukte auf dem Markt bereitgestellt werden?

Nach dem ProdSG dürfen Produkte damit nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie gewisse Sicherheitsstandards erfüllen und nicht die Gesundheit der Verwender gefährden. Das neue ProdSG bringt auch hinsichtlich der Kennzeichnung von Verbraucherprodukten umfangreiche Änderungen mit sich.

Was sind die gesetzlichen Vorschriften für Verbraucherprodukte?

Erfasst von der Vorschrift des § 6 Abs. 1 ProdSG werden nur sogenannte Verbraucherprodukte. Die in § 6 Abs. 1 ProdSG vorgesehenen Kennzeichnungspflichten sind daher ausschließlich bei der Bereitstellung solcher Verbraucherprodukte am Markt zu beachten.

Wie kann die „dynamische“ Definition des verbraucherprodukts verhindert werden?

Durch die „dynamische“ Definition des Verbraucherprodukts in Folge eines Abstellens auch auf die denkbare Verwendung des Produkts (auch) durch Verbraucher zudem verhindert werden, dass ursprünglich rein für gewerbliche Zwecke konzipierte Produkte ohne die erforderlichen Anpassungen auf den Verbrauchermarkt gelangen.

Was sind die Kennzeichnungspflichten hinsichtlich Verbraucherprodukten?

Die in der Vorschrift des § 6 Abs. 1 ProdSG enthaltenen Kennzeichnungspflichten hinsichtlich Verbraucherprodukten sind sowohl an den Hersteller des Produkts, als auch an dessen Bevollmächtigten sowie den Einführer des Produkts adressiert. Hersteller ist nach der Legaldefinition des § 2 Nr. 14 ProdSG

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