Was für Ämter gibt es in einer Gemeinde?
Bei ersteren spricht man von Stadtverwaltung, bei letzteren von Gemeindeverwaltung. Geleitet wird die Gemeindeverwaltung von einem Hauptverwaltungsbeamten, dieser ist in der Regel der Bürgermeister oder bei größeren Städten der Oberbürgermeister.
Woher kommt das Geld der Gemeinde?
Deutschlands Städte und Gemeinden bekommen ihr Geld aus drei Quellen: Es gibt örtliche Gebühren und Beiträge – etwa für die Müllabfuhr oder die Einnahmen aus der Hundesteuer. Neben der Gewerbesteuer bekommen die Gemeinden auch 15 Prozent der Lohn- und Einkommenssteuern sowie gut 2 Prozent von der Umsatzsteuer.
Wer hat in einer Gemeinde was zu sagen?
Unter Vertretungsorgan versteht man das von der Bürgerschaft gewählte „Parlament“ einer Gemeinde, wobei es sich verfassungsrechtlich korrekt nicht um ein echtes Parlament, sondern nur um einen Bestandteil der (Selbst-)Verwaltung der Gemeinde handelt. Es ist somit der Exekutive und nicht der Legislative zuzuordnen.
Wen wählt man in der Gemeinde?
Die Kommunalwahlen dienen zur Bestimmung von Volksvertretern in kommunalen Gemeinde- oder Stadträten oder bei Direktwahlen zur Wahl der Person des Bürgermeisters oder Landrats. Daneben werden Vertreter in Bezirksversammlungen, Bezirkstagen, Bezirksvertretungen oder Ähnlichem sowie Ortsbeiräte gewählt.
Welche Aufgaben hat ein Bürgermeister in der Gemeinde?
Er ist für die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich. Er ist der gesetzliche Vertreter der Gemeinde. Er ist der Dienstvorgesetzte der Mitarbeiter der Gemeinde. Er ist für die sachgerechte Erledigung der Weisungsaufgaben verantwortlich.
Was macht ein Bürgermeister den ganzen Tag?
Ein Bürgermeister ist den ganzen Tag beschäftigt. Als gesetzlicher Vertreter der Stadt entscheidet er über alle Verträge, die die Stadt eingeht, und muss sie unterzeichnen. Er ist Vorsitzender und Leiter des Stadtrats. Hier werden die wichtigsten Entscheidung für die Stadt getroffen.
Was sind die Aufgaben des Gemeinderates?
Der Gemeinderat überwacht den Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung, insbesondere die Ausführung seiner Beschlüsse. Die Beschlüsse erlangen mit dem Vollzug durch den (Ober-)Bürgermeister Außenwirkung. Die Beschlüsse sind keine Verwaltungsakte, sondern stellen eine interne Willensbildung dar.