Was fuer eine Bescheinigung der Krankenkasse fuer Elterngeld?

Was für eine Bescheinigung der Krankenkasse für Elterngeld?

Die unbedingt erforderlichen Anlagen wie z.B. die Geburtsbescheinigung mit Verwendungszweck „Elterngeld“, sind jeweils in den Anträgen genannt. Hinzukommen können weitere Unterlagen wie die Bescheinigung der Ausländerbehörde über den Aufenthaltsstatus, wenn du beispielsweise nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hast.

Wie bekomme ich Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse?

Den Antrag für das Mutterschaftsgeld können Sie bei Ihrer Krankenkasse stellen. Bitte verwenden Sie für den Antrag das Formular, das Sie von Ihrer Krankenkasse bekommen. Für den Antrag benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung über den berechneten Geburtstermin. Diese bekommen Sie frühestens 7 Wochen vor dem Termin.

Wann Arbeitgeber über Mutterschutz informieren?

Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekannt geben. “ Der Beginn vom Mutterschutz geht mit einer Mitteilungspflicht einher.

Wer legt fest wann Mutterschutz beginnt?

Eine schwangere Frau soll ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist.

Kann man auch für 18 Monate Elterngeld beantragen?

Eltern können nach der Geburt ihres Kindes Elterngeld beantragen. Es beträgt meist etwa 65 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt. Eltern können wählen – zwischen bis zu 14 Monaten Basiselterngeld (maximal 1 800 Euro pro Monat) oder Elterngeld Plus (maximal 900 Euro pro Monat) für maximal 28 Monate.

Kann der Vater nachträglich Elterngeld beantragen?

Nein. Elterngeld wird erst ab dem Tag der Geburt des Kindes gewährt und kann auch erst dann beantragt werden. Grundsätzlich kann man Elterngeld für die vergangenen drei Lebensmonate seines Kindes rückwirkend erhalten.

Kann man Elterngeld Antrag nachträglich ändern?

Deine Entscheidungen aus dem Antrag auf Elterngeld sind grundsätzlich bindend. Bis zum Ende des Bezugszeitraums kannst du Änderungen, auch mehrfach, ohne Angabe von Gründen beantragen (§ 7 Abs. 2 Satz 1 BEEG). Die Möglichkeit zur Antragsänderung steht beiden Elternteilen unabhängig voneinander offen.

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