Was führt zur Scheidung?
Eine dauerhaft zerrüttete Ehe führt häufig zur Beantragung der Scheidung. In den meisten Fällen muss ein Trennungsjahr erfolgen. Die häufigsten Trennungsgründe sind Differenzen, Untreue, Emotionslosigkeit oder Gewalt.
Was ist der erste Schritt bei einer Scheidung?
Schritt 1: Stellung des Scheidungsantrags Ganz am Anfang der Scheidung muss der Scheidungsantrag gestellt werden. Der Scheidungsantrag muss in jedem Fall von einem Scheidungsanwalt gestellt werden. In Deutschland herrscht Anwaltszwang. Der Scheidungsantrag wird erst dann eingereicht, wenn die Scheidung möglich ist.
Wann lässt man sich scheiden?
Wann kann man frühestens die Scheidung einreichen? Nach dem Gesetz müssen die Eheleute in der Regel mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor die Scheidung eingereicht werden darf. Das kann man aber umgehen… Grundsätzlich kann man erst nach dem (ersten) Trennungsjahr den Scheidungsantrag stellen.
Ist der Ablauf der Scheidung beschleunigt?
Tipp: Der gesamte Ablauf der Scheidung lässt sich beschleunigen, wenn bereits im Vorfeld eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen wurde. Sollte dies nicht erfolgt sein, besteht immer auch die Möglichkeit, während des Gerichtstermins über die noch strittigen Punkte einen Vergleich zu schließen.
Ist die Scheidung noch rechtskräftig?
Die Scheidung ist damit aber noch nicht rechtskräftig. Die Scheidung wird normalerweise erst rechtskräftig, wenn der Scheidungsbeschluß zugestellt und die Rechtsmittelfrist (Beschwerdefrist) von einem Monat ab Zustellung des Scheidungsbeschlusses abgelaufen ist, ohne daß einer der Ehegatten Beschwerde eingelegt hat.
Was ist eine Scheidung?
Eine Scheidung ist nichts, was Sie mal eben so erledigen. Es gibt Themen, wie Scheidungskosten und Scheidungsfolgen, über die Sie sich informieren sollten. Dennoch haben Sie es teils selbst in der Hand, Ihr Scheidungsverfahren so abzuwickeln, dass Sie möglichst ohne allzu große Komplikationen geschieden werden und in Ihr neues Leben starten können.
Was genügt bei einer einvernehmlichen Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt! Eine Partei beauftragt den Rechtsanwalt, der den Scheidungsantrag einreicht, die andere Partei muss dann nur noch der Scheidung zustimmen. Handelt es sich hingegen um eine streitige Scheidung, müssen sich beide Ehegatten durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten lassen.