Was für Unterlagen braucht man für ein Mietvertrag?
Diese Unterlagen sollten Vermieter vom künftigen Mieter einholen:
- Kopie des Personalausweises.
- Mieterselbstauskunft.
- Gehaltsnachweis.
- Name des Vormieters oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
- Bonitätsauskunft (ggf. zusätzlich SCHUFA-Auskunft durch den Mietinteressenten)
Was braucht man alles für eine Bürgschaft?
Der Bürgschaftsantrag – Checkliste und benötigte Unterlagen
- ausgefüllter und unterschriebener Bürgschaftsantrag.
- Rentabilitätsplanung (mind.
- die letzten 2 vollständigen Jahresabschlüsse *
- aktuelle BWA mit Summen- und Saldenliste *
- Bankenspiegel *
- Selbstauskunft der Gesellschafter.
Was ist eine „elternbürgschaft“?
Bei einer solchen „Elternbürgschaft“ handelt es sich um eine gewöhnliche Bürgschaft, die grds. den für jede Bürgschaft geltenden gesetzlichen Vorschriften unterliegt. Es gibt jedoch Besonderheiten, die in erster Linie die Eltern, aber auch die Kinder kennen sollten, wenn ihre Eltern sich für ihre Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis verbürgen.
Wie hoch darf die elternbürgschaft betragen?
Die Höhe der Bürgschaft darf dann maximal 3 Nettokaltmieten betragen. Dies gilt allerdings nur, wenn Ihr Kind für die Wohnung keine Kaution hinterlegt hat. Denn wie die Elternbürgschaft zählt auch die Kaution zu den Mietsicherheiten. Zwar schließen sich Bürgschaft und Kaution nicht gegenseitig aus.
Wie hoch ist die Haftung bei einer elternbürgschaft?
Elternbürgschaft (© DOC RABE Media / fotolia.com) Die Höhe der Haftung – ein gerade bei einer Elternbürgschaft sehr kritisches Thema. Ursprünglich ist das Gesetz mit der festgelegten Höchstgrenze von 3 Nettokaltmieten verpflichtend für den Vermieter.
Welche Folgen hat die übernommene elternbürgschaft für das Kind?
Die Elternverantwortung und die ihr folgende, gesellschaftliche Moral zeitigt jedoch einige durchaus beunruhigende Folgen. Wenn die übernommene Elternbürgschaft ein Präsent der Eltern an das Kind darstellte, wird es den Eltern niemals möglich sein, entstandenen finanziellen Schaden vom Kind zurückzufordern.