Was gab es für Völkermorde?
20. Jahrhundert, Auswahl allgemein anerkannter Völkermorde Porajmos (1939–1945): Völkermord an den Sinti und Roma in der Zeit des Nationalsozialismus. Holocaust (1941–1945): Völkermord an den Juden in der Zeit des Nationalsozialismus mit 5,6 bis 6,3 Millionen Toten, insbesondere seit dem Angriff auf die Sowjetunion.
Was ist Genocide?
Planmäßige Ermordung im Nationalsozialismus Die Bezeichnung „Genozid“ kam 1944 auf. Damit war die planmäßige Ermordung der europäischen Juden und anderer Volksgruppen durch die Nationalsozialisten in Deutschland gemeint.
Was ist der Völkermord?
Explizit als Völkermord definiert werden in Artikel 2 Handlungen, „die in der Absicht begangen“ werden, „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“.
Was ist Homozid?
Mit dem Begriff Homozid (lat. homo = Mensch | caedere „metzeln, morden“) bezeichnet man: allgemein den Mord an Menschen.
Was ist die Definition von „Verbrechen“?
Definition von „Verbrechen“. Gemäß Absatz 2 des Paragraphen wird die Tat in einem minder schweren Fall mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Liegt ein solcher minder schwerer Fall vor, ändert dies nichts an der Einordnung des Raubes unter den Begriff „Verbrechen“.
Ist die Bedrohung mit einem Verbrechen von Relevanz?
Darin heißt es ausdrücklich, das nur die Bedrohung mit einem Verbrechen unter den Tatbestand zu fassen ist. Überdies ist der Begriff des Verbrechens auch im Zusammenhang mit der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts einer Person von Relevanz.
Was ist von einem Verbrechen die Rede?
Von einem Verbrechen ist der Definition zufolge dann die Rede, wenn eine Straftat in ihrem Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder aber höher geahndet wird. Hierin liegt der Unterschied zwischen einem Verbrechen und einem Vergehen.
Was ist die Legaldefinition des Verbrechens?
Die Legaldefinition des Verbrechens findet sich in § 12 StGB. In Absatz 1 heißt es dort: „Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.“