Was gehört alles zu einem Hörgerät?
Generell besteht jedes Hörgerät aus mindestens einem Mikrofon, einem analogen Verstärker oder digitalen Signalprozessor und einem „Lautsprecher“ bzw. Hörer, der Schallsignale an das Ohr überträgt.
Kann man einfach ein Hörgerät kaufen?
Es ist möglich ein Hörgerät ohne Rezept zu kaufen. Es ergeben sich allerdings durchaus Vorteile, wenn der Betroffene eine sogenannte Hörgeräteverordnung von einem Arzt ausgehändigt bekommt. Für den kostenlosen Hörtest und die Auswahl des Hörgerätes sowie das Probetragen der Geräte wird kein Rezept vom Arzt benötigt.
Wie ist ein Hörgerät aufgebaut?
Aufbau eines Hörgerätes: Denn grundsätzlich bestehen Hörgeräte aus einem Mikrofon, einem Verstärker und einem Lautsprecher. Der Schall wird durch das Mikrofon aufgenommen und in elektrische Impulse umgewandelt und in einem Mikrochip aufbereitet. Dieser verarbeitet das ankommende Signal wie ein Computer.
Warum ist ein Hörgerät ein Medizinprodukt?
Ein Hörgerät ist ein Medizinprodukt, das dazu dient, Hörverluste auszugleichen. Hörgeräte werden v.a. bei Schwerhörigkeit zur Verbesserung der auditiven Wahrnehmung eingesetzt.
Was kostet ein Hörgerät für beide Ohren?
Kostenübernahme durch die Krankenkassen Der Gesamtpreis, der von der gesetzlichen Krankenkasse inklusive Ohrpassstück und Reperaturpauschale übernommen wird, liegt in der Regel bei 843 € für ein Ohr und 1.534 € für zwei Ohren.
Was muss ich über Hörgeräte wissen?
Der Hörgeräte-Akustiker nimmt einen Abdruck jedes Gehörgangs, um die Ohrpassstücke (Otoplastiken) bzw. Schalen für Im-Ohr-Geräte anzufertigen. Mit der perfekten Passform des Ohrpassstücks steht und fällt die Qualität der Schallübertragung und des Tragekomforts.
Wie komme ich zu einem Hörgerät?
Lassen Sie sich zunächst von Ihrem Hals-Nasen-Ohren-Arzt untersuchen und eine Verordnung ausstellen. Danach haben Sie die Wahl, ob Sie das Hörgerät direkt über den HNO-Arzt oder bei einem Hörgeräteakustiker bekommen möchten. Beide rechnen die Kosten direkt mit uns ab.
Wer darf ein Hörgerät verschreiben?
Als Kassenleistung gibt’s ein Hörgerät bei erstmaliger Anschaffung nur auf Rezept nach einer Untersuchung beim Ohrenarzt. Mit der Verordnung in der Tasche sollten sich Versicherte zunächst bei ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Hörgeräteakustiker sie als Vertragspartner mit einem Hörgerät versorgen können.