Was gehoert alles zu einem Jahresabschluss?

Was gehört alles zu einem Jahresabschluss?

Gemäß § 242 HGB besteht ein Jahresabschluss aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, bei Kapitalgesellschaften kommt laut § 264 HGB ein Anhang hinzu. Gegebenenfalls wird der Jahresabschluss ergänzt um einen Lagebericht. Neben dem Jahresabschluss kann es auch Zwischenberichterstattungen geben.

Wo steht der Jahresabschluss?

Grundsätzliches zum Jahresabschluss findet man im Handelsgesetzbuch (HGB). Die Abschlussbilanz dient dazu, Gläubigern Auskunft über die Ertragslage, Schulden und die gesamtwirtschaftliche Situation eines Betriebs zu geben.

Welche Begriffe umfasst die Offenlegung des Jahresabschlusses?

Bestandteile des Jahresabschlusses

  • die Bilanz.
  • die Gewinn- und Verlustrechnung.
  • den Anhang.
  • den Lagebericht (kleine Kapitalgesellschaften können hier selbst entscheiden, ob sie diesen veröffentlichen.
  • die Eigenkapitalveränderungsrechnung (muss nur im Zusammenhang mit Konzernabschlüssen erstellt werden.)

Was ist mit der Rechnungslegungspflicht gemeint?

1. I.w.S.: geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben unter Beifügung der Belege. Pflicht zur Rechnungslegung besteht für denjenigen, der über eine mit Einnahmen und Ausgaben verbundene Verwaltung Rechenschaft abzulegen hat (§ 259 BGB; vgl. Rechenschaftslegung).

Wieso macht man Rechnungslegung?

Die Rechnungslegung auf Basis der doppelten Buchführung informiert mit dem Jahresabschluss, Zwischenabschluss, Konzernabschluss sowie diese begleitenden Lageberichten. Neben der Rechnungslegung dient die Buchführung gleichzeitig als Basis für das interne Rechnungswesen.

Was wird bei der Bilanz ermittelt?

Aus kaufmännischer Sicht stellt eine Bilanz eine summarische Gegenüberstellung von Verwendung (Aktiva, gegliedert nach Anlage- und Umlaufvermögen) und Herkunft der Mittel eines Unternehmens (Passiva) dar.

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