Was gehört in den Nachlass?
Wenn ein Mensch verstirbt, hinterlässt dieser in der Regel Vermögenswerte, die als Nachlass bezeichnet werden. Dazu können beispielsweise Sparguthaben, Aktien oder Immobilien gehören, die als aktive Vermögenswerte gelten. Aber auch Schulden können Bestandteil des Nachlass eines Erblassers sein.
Wer kümmert sich um den Nachlass?
Gibt es einen vom Erblasser selbst ernannten Testamentsvollstrecker, ist dieser in der Regel in der Tat verpflichtet, sich um die Abwicklung des Nachlasses zu kümmern. Im Übrigen ist es hingegen grundsätzlich allein Aufgabe der Erben, sich um die Regelung des Nachlasses zu kümmern.
Wann muss der Nachlass geregelt werden?
Das Erbrecht regelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält und wie dies geschieht: Der Erbe (oder die Erbengemeinschaft, falls es mehrere Erben sind) tritt automatisch mit dem Tod des Verstorbenen in dessen Fußstapfen. Dazu müssen die Erben die Erbschaft nicht einmal annehmen.
Wie regel ich mein Erbe?
Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Sie bestimmt die Aufteilung des Nachlasses unter den Angehörigen und dem Ehepartner entsprechend des Verwandtschaftsgrades. Die Erbfolge greift, sofern keine Verfügung von Todes wegen vorliegt. Dies kann zum Beispiel ein Testament oder Erbvertrag sein.
Wie kann ich mein Erbe regeln?
Der Vererbende muss in seinem Testament eindeutig bestimmen, wer sein Erbe werden soll oder wer seine Erben werden sollen. Erben kann also – je nach Wunsch des Vererbenden – einer allein, zum Beispiel der Ehepartner, aber auch mehrere zusammen.
Wer bekommt Wohnungsschlüssel nach Todesfall?
Angehörige, Freunde oder Lebensgefährten, die nicht Erbe sind, dürfen die Wohnung ohne Zustimmung des Erben nicht betreten. Diese Personen können aber vom Erben die Herausgabe ihrer Wertgegenstände verlangen, sofern sich solche noch in der Wohnung befinden.