Was gehört in die ZM?
In der „Zusammenfassenden Meldung“ muss jeder Unternehmer seine Umsätze anmelden, welche er aus innergemeinschaftlichen Lieferungen, sonstigen Leistungen und Dreiecksgeschäften im EU-Gebiet erzielt hat.
Wann muss ich eine ZM abgeben?
Welche Fristen gibt es? Die ZM ist bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraumes an das BZSt elektronisch zu übermitteln (§18a Abs. 1 Satz 1 UStG ).
Was muss bei der ZM Meldung gemeldet werden?
Die Zusammenfassende Meldung muss für folgende Umsätze erstellt werden:
- Innergemeinschaftliche Lieferungen (zwischen den Mitgliedstaaten gewerblich gelieferte Produkte)
- Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte.
- Nicht steuerbare innergemeinschaftliche sonstige Leistungen.
Wann Abgabe Zusammenfassende Meldung?
Fristen. Die ZM ist dem BZSt bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraumes auf elektronischem Weg zu übermitteln (§ 18a Abs. 1 Satz 1 UStG ).
Was ist eine innergemeinschaftliche sonstige Leistung?
Die innergemeinschaftliche Leistung ist ein umsatzsteuerlicher Begriff. Damit werden Leistungen bezeichnet, die von einem Unternehmen an einen Kunden erbracht werden, wobei sich die Parteien in unterschiedlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union befinden.
Was genau ist eine gelangensbestätigung?
Mit der Gelangensbestätigung und anderen alternativen Belegnachweisen soll sichergestellt werden, dass steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen von Unternehmern im Geltungsbereich des deutschen Umsatzsteuergesetzes im EU-Ausland tatsächlich angekommen sind.
Wann ist eine innergemeinschaftliche Lieferung zu melden?
2 UStG: Innergemeinschaftliche Lieferungen und Lieferungen gemäß § 25 b Abs. 2 UStG sind in der Regel bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die entsprechenden Warenbewegungen „ausgeführt“ wurden, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anzuzeigen.
Welche Konten fließen in die ZM Meldung?
Zusammenfassende Meldung (ZM) | Systematik – Lieferungen an Unternehmen in der EU, welche über das Konto 8125 (SKR03) bzw. 4125 (SKR04) gebucht wurden.
Wann liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor?
Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt vor, wenn ein Gegenstand im Rahmen der Lieferung an den Erwerber aus einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat gelangt oder aus dem anderen EU-Staat in die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten (Zollfrei-)Gebiete gelangt.
Ist Reverse Charge eine innergemeinschaftliche Lieferung?
Im Gegensatz zur innergemeinschaftlichen Leistung gilt Reverse Charge nicht nur für abneh- mende Unternehmer innerhalb der EU, sondern auch für „im Ausland“ ansässige Unternehmer.
Was ist eine sonstige Leistung?
Sonstige Leistungen sind alle Leistungen, die keine Lieferungen darstellen. Das sind z.B.: Dienstleistungen. Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen (z.B. Vermietung, Verpachtung, Darlehensgewährung, Einräumung von Nießbrauchrechten, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten o.
Wer braucht eine Gelangensbestätigung?
Unternehmer müssen nachweisen, dass eine Ware aus Deutschland tatsächlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) angekommen und somit von der Umsatzsteuer befreit ist. Der Nachweis für die innergemeinschaftliche Lieferung ist die sogenannte Gelangensbestätigung.