Was gehört zu den Aufgaben der Berufsgenossenschaften?
Eine Aufgabe der Berufsgenossenschaften ist nach § 15 SGB VII die „Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren“. Allgemein betrachtet beraten die Berufsgenossenschaften hierzu den Arbeitgeber in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Was versteht man unter Berufsgenossenschaften?
Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie sind für die Verhütung, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen, Unfällen auf dem Arbeitsweg und Berufskrankheiten zuständig. Ihre gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII).
Wo finde ich die für mich zuständige Berufsgenossenschaft?
Ist Ihnen unklar, welcher Unfallversicherungsträger für Sie zuständig ist, dann erkundigen Sie sich entweder direkt bei einer Berufsgenossenschaft oder telefonisch bei der kostenlosen Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung (40 4) oder per E-Mail. Dort gibt man Ihnen gern Auskunft.
Was versteht man unter einem Arbeitsunfall?
Antwort: Die Definition des Begriffs „Arbeitsunfall“ findet sich im § 8 des SGB 7 „Gesetzliche Unfallversicherung“: „Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit).
Wann tritt die BG ein?
Die Berufsgenossenschaft tritt ein bei Arbeitsunfällen im Sinne der gesetzlichen Berufsunfallversicherung. Dies sind Unfälle mit Personenschaden, die ein versicherter Arbeitnehmer bei einer versicherten Tätigkeit erleidet.
Was tun wenn Arbeitsschutz nicht eingehalten wird?
Ihr Arbeitgeber hat in Sachen Arbeitsschutz konkrete Vorgaben. Hält er diese nicht ein, sollten Sie ihm gegenüber auf Abhilfe drängen. Sorgt er dann nicht dafür, dass die nötigen Arbeitsschutzmaßnahmen getroffen werden, können Sie sich an die für Ihren Betrieb zuständige Behörde wenden.
Wie wird die BG Rente berechnet?
Für die Berechnung der Unfallrente zieht die BG sowohl den Jahresarbeitsverdienst als auch den Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit heran. Bei einer 100-prozentigen Erwerbsminderung würde die BG eine Unfallrente in Höhe von zwei Dritteln des Jahresarbeitsverdienstes bezahlen.
Kann ich mir eine Rente von der BG komplett auszahlen lassen?
Wenn du unter 40 von 100 hast, kannst du dir die Rente nur voll auszahlen lassen. Erst ab 40 von 100 kann mann sich die bg Rente zum teil oder ganz auszahlen lassen. Man kann bei der bg nachfragen die senden dir eine Berechnung wie hoch die Abfindung wäre und dann kann man sich immer noch entscheiden.