Was gehört zu den Sozialversicherungsträgern?
Sozialversicherungsträger sind Institutionen, die Leistungen für die soziale Sicherheit erbringen. Dazu zählen Träger der Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung.
Welche Leistungen sind durch den Versicherungsträger zu erwarten?
Zuständigkeit der Versicherungsträger
- 1.1. Krankenversicherung.
- 1.2. Pflegeversicherung.
- 1.3. Rentenversicherung.
- 1.4. Unfallversicherung.
- 1.5. Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
- 1.6. Rehabilitation.
- 1.7. Kinder- und Jugendhilfe.
- 1.8. Arbeitsförderung.
Welche Versicherungsanstalten gibt es?
Sozialversicherungsträger
- Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
- Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB)
- Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)
- Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
- Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
Wer ist der zuständige Sozialversicherungsträger?
Zuständig sind die bei den Krankenkassen errichteten Pflegekassen (§ 21a Abs. 2 SGB I).
Was ist der Rentenversicherungsträger?
Aktuell sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie zahlreiche Regionalträger (ehemals Landesversicherungsanstalten). Siehe allgemein auch gesetzliche Rentenversicherung (GRV).
Welche Leistung erbringt die gesetzliche Krankenversicherung?
Hierzu zählen insbesondere die ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, die häusliche Krankenpflege, die Krankenhausbehandlung sowie die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen.
Welche Leistungen werden von der Unfallversicherung erbracht?
Die Basisleistung der privaten Unfallversicherung ist die Invaliditästsleistung. Weitere Leistungen: Todesfallleistung, Krankenhaustage- und Genesungsgeld sowie Unfallrente. Zudem können weitere Leistungen wie Rehabeihilfe, Bergungskosten und Unfall-Assistent vereinbart werden.