FAQ

Was gehoert zum messstellenbetrieb?

Was gehört zum messstellenbetrieb?

Der Messstellenbetrieb umfasst folgende Aufgaben: Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme sowie. eichrechtskonforme Messung entnommener, verbrauchter und eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung sowie. form- und fristgerechte Datenübertragung.

Was macht der Messstellenbetreiber?

Der Messstellenbetreiber ist zuständig für Einbau, Betrieb, Ablesung und Wartung von Stromzählern sowie für die eigentliche Messung. Bis Herbst 2016 hat der örtliche Verteilnetzbetreiber (mehr dazu lesen Sie oben) diese Aufgaben übernommen.

Wer ist mein Messstellenbetreiber?

Dein Messstellenbetreiber ist das Unternehmen, das den Zähler eingebaut hat. Hast Du dieses nicht selbst gewählt, ist es der grundzuständige Messstellenbetreiber und damit der Netzbetreiber. Hast Du selbst den Messstellenbetreiber ausgewählt und einen Vertrag geschlossen, muss Dir dieser vorliegen.

Was ist wettbewerblicher messstellenbetrieb?

Durch das Messstellenbetriebsgesetz fokussiert der Gesetzgeber die Liberalisierung des Messwesens und fördert den Wettbewerb. Viele Energielieferanten, aber auch neue Marktakteure, werden dem Kunden Leistungen im Messwesen anbieten und als wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB) auftreten.

Was regelt das MsbG?

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt den Markt für den Betrieb von Messstellen und die Ausstattung der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Es wurde 2016 durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende eingeführt.

Wer muss den Stromzähler austauschen?

Bis zum Jahr 2032 muss jeder Haushalt mit einem digitalen Stromzähler ausgestattet werden, so steht es im Messstellenbetriebsgesetz. Netzbetreiber müssen den Austausch drei Monate vorher ankündigen. Verbraucher müssen nichts tun, können den Wechsel des Messsystems aber auch nicht verhindern.

Kann ich den messstellenbetreiber wechseln?

Den Messstellenbetreiber zu wechseln ist lediglich möglich, wenn ein Haushalt bereits mit einem digitalen Zähler ausgestattet ist oder einen solchen erhalten soll. Den Messstellenbetreiber zu wechseln, lohnt sich tendenziell vor allem für Haushalte mit einem intelligenten Stromzähler und einem hohen Verbrauch.

Wer zahlt den messstellenbetrieb?

In der Grundversorgung ist vorgesehen, dass grundsätzlich der Lieferant den Messstellenbetrieb für Sie organisiert und dass Sie die Kosten für den Messstellenbetrieb über Ihre Stromrechnung („All-Inclusive-Vertrag“) zahlen.

Wer ist Eigentümer des Stromzählers?

Auch wenn es dazu gerade im Internet viele Meinungen gibt, ist die Antwort ganz einfach: Der Stromzähler gehört dem Messstellenbetreiber. Meist ist dieser Messstellenbetreiber gleichzeitig der lokale Netzbetreiber.

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