Was gehört alles zum Nachlass eines Verstorbenen?
Wenn ein Mensch verstirbt, hinterlässt dieser in der Regel Vermögenswerte, die als Nachlass bezeichnet werden. Dazu können beispielsweise Sparguthaben, Aktien oder Immobilien gehören, die als aktive Vermögenswerte gelten. Aber auch Schulden können Bestandteil des Nachlass eines Erblassers sein.
Welche Schenkungen sind nicht Ausgleichspflichtig?
Ausgleichspflichtig sind immer nur die Abkömmlinge des Erblassers, soweit deren Erbrecht auf der gesetzlichen Erbfolge beruht. Andere Erben müssen grundsätzlich weder ihre Schenkung ausgleichen, noch steht ihnen selbst ein Ausgleichsanspruch gegen miterbende Abkömmlinge des Erblassers zu.
Was gehört zum gesetzlichen Pflichtteil?
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil? Einen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil am Erbe haben nahestehende Verwandte des Erblassers. Dazu gehören alle Abkömmlinge wie Kinder, Enkel und Urenkel (ehelich, außerehelich und adoptiert), Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie die Eltern des Erblassers.
Was zählt zum pflichtteilsergänzungsanspruch?
Pflichtteilsergänzungsanspruch entsteht gemäß § 2325 BGB, wenn der Pflichtteilsberechtigte von einer Schenkung des Verstorbenen erfährt. Üblicherweise werden Schenkungen, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers erfolgten, dann für die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs berücksichtigt.
Was kommt alles in die Erbmasse?
Als Erbmasse bezeichnet man das gesamte Nachlassvermögen des Erblassers mit den zugehörigen Aktiva und Passiva. Dabei wird der Nachlass nach dem Stichtagsprinzip bewertet, der den Wert des Nachlasses beim Eintritt des Erbfalls meint.
Was ist der Nachlass beim Erbe?
Im Erbrecht wird das Vermögen des Erblassers (Erbschaft), das als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) übergeht (also im Wege der Universalsukzession), als „Nachlass“ bezeichnet, siehe die Legaldefinition in § 1922 BGB.
Sind Geldgeschenke Ausgleichspflichtig?
Schenkungen. Andere Zuwendungen, wie Schenkungen, sind nicht ausgleichspflichtig. Der Erblasser darf aber die Ausgleichung unter den Geschwistern anordnen. Unterlässt der Erblasser die Ausgleichungsanordnung, stehen den nicht beschenkten Geschwistern ggf.
Ist eine Schenkung Ausgleichspflichtig?
Ausgleich von Erbvorbezügen Gesetzliche Erben müssen Schenkungen und Erbvorbezüge bei der Erbteilung wieder ausgleichen. Der Erblasser kann die Beschenkten in seinem Testament von dieser Ausgleichspflicht befreien, allerdings nur im Rahmen der freien Quote. Die Pflichtteile müssen gewahrt bleiben.