Was gehört alles zum Versorgungsausgleich?
In den Versorgungsausgleich werden grundsätzlich alle Anrechte einbezogen, die durch während der Ehezeit geleistete Arbeit oder durch Vermögen geschaffen wurden, der Altersvorsorge oder Arbeitsunfähigkeit dienen und auf eine Art Rentenleistung zielen.
Was sollte bei einer Scheidung beachtet werden?
Bei der Scheidung gelten andere Regeln. Sie müssen wenigstens ein Jahr voneinander getrennt gelebt haben und das sogenannte Trennungsjahr vollzogen haben. Erst dann geht das Scheidungsrecht davon aus, dass Ihre Ehe gescheitert ist und Sie nicht die Absicht haben, Ihre Lebensgemeinschaft wiederherzustellen.
Was fällt alles unter den Versorgungsausgleich?
Im Versorgungsausgleich werden grundsätzlich alle Altersversorgungen ausgeglichen, die im Alter eine Rente bzw. Pension auszahlen. Auch solche renten, die bereits bezogen werden, werden mit dem Ehezeitanteil ausgeglichen.
Wie wird das Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt?
Bis zur Auflösung des Güterstands haben beide Ehegatten Eigengut und Errungenschaften. Bei einer Scheidung werden die Errungenschaften, die während der Ehe erwirtschaftet wurden, zusammengerechnet und hälftig aufgeteilt. Das gesamte Vermögen wird bei einer Scheidung halbiert, wobei auch das voreheliche Vermögen inbegriffen sein können.
Welche Vermögenswerte gibt es nach einer Scheidung in der Schweiz?
Bei der Aufteilung des Vermögens nach einer Scheidung in der Schweiz spielt vor allem die Unterscheidung zwischen Eigengut und Errungenschaft eine wichtige Rolle. Insbesondere die Festlegung, was als Eigengut gilt ist wichtig, da diese Vermögenswerte im Besitz des jeweiligen Ehepartners verbleiben.
Wie hoch ist der Vermögensausgleich bei einer Scheidung?
Bei einer Scheidung muss der Partner, dessen Vermögen sich während der Ehe stärker vermehrt hat, im Rahmen des Zugewinnausgleichs einen Vermögensausgleich an den anderen Ehepartner zahlen. Die Höhe des Vermögensausgleichs kann maximal so hoch sein wie die Höhe des Vermögens des zahlungspflichtigen Partners.
Welche Grundsätze gelten für Vermögensteilung bei Scheidung?
Für die Vermögensteilung bei Scheidung gelten folgende stark vereinfachte Grundsätze: Es wird nur Vermögen ausgeglichen, das Ehegatten zwischen der Heirat und dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrages erworben haben. Es gibt kein gemeinsames Vermögen oder so etwas wie ein Ehevermögen. Jeder Ehegatte ist Eigentümer seines Vermögens.
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