Was gehort alles zur Personensorge?

Was gehört alles zur Personensorge?

Bei der Personensorge geht es insbesondere um die Pflicht der Eltern, zum Wohl ihres Kindes zu handeln. Das Kind soll seinem Alter und Entwicklungsstand entsprechend in Entscheidungen (z.B. Freizeitgestaltung, Ausbildungswahl, Umgang mit Freunden und Bekannten) eingebunden werden.

Wie ist die elterliche Sorge auszuüben?

Gemäß § 1627 BGB haben die Eltern die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und im gegenseitigen Einvernehmen zum Wohle des Kindes auszuüben. Nach Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz (GG) sind „Pflege und Erziehung der Kinder (sind) das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht.

Wo steht die Personensorge?

Elterliche Sorge bei Pflegerbestellung oder Familienpflege Steht die Personensorge oder die Vermögenssorge einem Pfleger zu, so entscheidet das Familiengericht, falls sich die Eltern und der Pfleger in einer Angelegenheit nicht einigen können, die sowohl die Person als auch das Vermögen des Kindes betrifft.

Bis wann gilt die elterliche Sorge?

Das elterliche Sorgerecht beider Elternteile endet naturgemäß mit dem Tod des Kindes oder beider Elternteile, mit der Volljährigkeit des Kindes (§ 1626 Abs. 1; § 2 BGB) und mit der Adoption des Kindes durch einen Dritten (§ 1755 BGB).

Ist das Kind im minderjährigen Alter eingebunden?

Wird das Kind im minderjährigen Alter bereits adoptiert, dann gelten für es die gleichen Regeln wie für leibliche Kinder (siehe § 1754 BGB). Es ist rechtlich so in die Adoptivfamilie eingebunden, als sei es in diese hineingeboren.

Welche Möglichkeiten gibt es für den Kindergeldbezug?

Für den Kindergeldbezug gibt es nun zwei offensichtliche Möglichkeiten: Die Mutter beantragt und erhält das Kindergeld für die zwei Kinder Der Vater beantragt und bekommt das Kindergeld für die zwei Kinder Hier kommt nun das dritte, das leibliche Kind des Vaters, das so genannte Zählkind ins Spiel.

Was ist mit dem Gesetz zur Beschränkung der Haftung für Minderjährige möglich?

Mit dem Gesetz zur Beschränkung der Haftung Minderjähriger soll zwar der Start in die Volljährigkeit ohne Schulden möglich sein. Es gilt aber nur für Verbindlichkeiten, die die Eltern im Rahmen ihrer gesetzlichen Vertretungsmacht durch Rechtsgeschäfte oder sonstige Handlungen für das Kind begründet haben.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge für das Adoptivkind geregelt?

Es ist rechtlich so in die Adoptivfamilie eingebunden, als sei es in diese hineingeboren. Für das Adoptivkind gilt die gesetzliche Erbfolge ohne Einschränkungen, so dass es nicht nur seine Adoptiveltern, sonder potenziell auch weitere (adoptierte) Verwandte beerben kann.

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