Was gehört in die ZM?
In der ZM sind die UID -Nummern der jeweiligen Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner sowie der Gesamtwert aller an diese ausgeführten innergemeinschaftlichen Umsätze für den Meldezeitraum anzugeben. Die in den ZM enthaltenen Informationen werden von den Mitgliedstaaten regelmäßig ausgetauscht.
Wann ist die zusammenfassende Meldung fällig?
Die Meldung ist – wie die Zusammenfassende Meldung – bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraumes an das BZSt zu übermitteln.
Was ist ein Beispiel für eine zusammenfassende Meldung?
Beispiel für Zusammenfassende Meldung Für ein vereinfachtes Beispiel für die Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung nehmen wir mal einen deutschen Großhändler für Kartoffeln. Der Deutsche Großhändler verkauft nun seine Ware nach Italien. Da der Ort der Lieferung Italien ist, ist sie auch dort zu versteuern.
Wie kann ich eine zusammenfassende Meldung Online versenden?
Die Zusammenfassende Meldung kann nur elektronisch verschickt werden. Dies geht ganz einfach über das Elster Online-Portal oder das BZStOnline-Portal. Dafür musst du dich bei dem jeweiligen Portal registrieren, um eine Authentifizierung zu erhalten. Diese ist Voraussetzung, um die Zusammenfassende Meldung online zu versenden.
Welche Angaben sind notwendig für die zusammenfassende Meldung der ZM?
Für eine korrekte Zusammenfassende Meldung sind folgende Angaben notwendig: Umsatzsteuer-ID beider Geschäftspartner Jahr und Meldezeitraum der ZM
Wie muss eine zusammenfassende Meldung eingereicht werden?
Die Zusammenfassende Meldung muss dabei – wie die Umsatzsteuervoranmeldung auch – beim Finanzamt eingereicht werden. Dies muss elektronisch über das Portal ElsterOnline erfolgen. Handelt ein Unternehmer hingegen nur innerhalb seiner nationalen Grenzen, besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung.