Was gehört zum übrigen Vermögen?
Zum übrigen Vermögen gehören alle Gegenstände, die nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, Grundvermögen oder zum Betriebsvermögen rechnen. Vor allem zählen hierzu das in- und aus- ländische Kapitalvermögen sowie die übrigen Sachen und Rechte.
Wie hoch ist der Pflichtteil in Frankreich?
Pflichtteil der Kinder: Der Pflichtteil eines Kindes beträgt ½ des Nachlasses, wenn der Erblasser keine weiteren Kinder hinterlässt. Bei zwei Kindern beträgt der Pflichtteil 2/3 und ab drei Kindern ¾.
Was sind gesondert zu tragende Erbfallkosten?
Immer abzugsfähig sind bei jedem Erbfall die so genannten Erbfallkosten. Hierzu zählen beispielsweise die Kosten der Beerdigung, Kosten für Grabstein und Grabpflege, Kosten der Testamentseröffnung und für die Erteilung eines Erbscheins sowie die Kosten für eine Erbauseinandersetzung unter mehreren Miterben.
Was ist ein Willensvollstrecker in der Zeit der Trauer?
Da sich ein Willensvollstrecker zudem auch um alle finanziellen und administrativen Angelegenheiten des Erblassers kümmert, ist er in der Zeit der Trauer auf jeden Fall eine grosse Entlastung und Hilfe für die Hinterbliebenen und Erben.
Wer kann als Willensvollstrecker eingesetzt werden?
Als Willensvollstrecker können Freunde, Bekannte, Verwandte, Wunscherben oder gar eine juristische Person (Firma) eingesetzt werden, denn das Gesetz kennt nur die eine Bestimmung der Handlungsfähigkeit und setzt dabei keine besonderen Fähigkeiten voraus.
Welche Institution betreibt die Vollstreckung?
Bei der Vollstreckung von Geldforderungen betreibt entweder die Institution selbst die Vollstreckung oder sie übergibt diese Aufgabe an eine Vollstreckungsbehörde. So kümmert sich das Finanzamt selbstständig um Steuerschulden, während sich gesetzliche Krankenkassen als öffentlich-rechtliche Institutionen an die Hauptzollämter wenden müssen.
Was ist eine Vollstreckung?
Die Vollstreckung führt meist ein Gerichtsvollzieher durch, in Einzelfällen ein Vollstreckungs- oder Prozessgericht. Zu den vollstreckbaren Titeln gehören neben einer Geldforderung die Forderung, eine Sache herauszugeben.