Was gehört zur Eigentümergemeinschaft?
Alles was nicht zum Sondereigentum oder Teileigentum gehört, ist Gemeinschaftseigentum. Zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Trockenkeller, Waschräume, Fahrradkeller sowie das Grundstück. Es ist also Gebäudeteile, die der gesamten Eigentümergemeinschaft dienen.
Was ist Eigentum in Deutschland?
Eigentum (Deutschland) Eigentum ist nach deutschem Recht ein Herrschaftsrecht über eine vermögenswerte Position. Für das Privatrecht definiert § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) das Eigentum als Herrschaft einer Person über eine Sache. Hiernach kann der Eigentümer mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung
Was ist Eigentum in der Bundesrepublik?
Der Begriff Eigentum beschreibt das Besitzverhältnis einer Person zu einer Sache. Der Eigentümer beansprucht dabei nicht eine zeitweise, sondern eine allgemeine und exklusive Verfügungsgewalt. Diese Ausschließlichkeit steht in der Bundesrepublik unter einem besonderen Schutz und wird jedem Bürger ohne Einschränkung garantiert.
Was sind die Begriffe Eigentümer und Eigentum?
Oftmals werden die Begriffe Besitz und Eigentum in der Praxis gleichgestellt oder verwechselt. In dem juristischen Bereich sind beide Begriffe jedoch strikt voneinander zu trennen. Ein Besitzer ist eine Person, die grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft.
Wie darf der Eigentümer mit seiner Sache verfahren?
Das bedeutet, dass der Eigentümer nach Belieben mit seiner Sache verfahren darf. Er darf andere Personen von jeder Einwirkung ausschließen. Dabei muss der Eigentümer jedoch die Grenzen des Gesetzes beachten. So ist es beispielsweise verboten, das Eigentum dazu benutzen, um fremdes Eigentum zu beschädigen oder andere Personen zu verletzten.