Was geht mit der Besteuerung des Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf von Immobilien?
Mit der Besteuerung des Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf von Immobilien hat sich das Bundesfinanzministerium (BMF) beschäftigt. Konkret geht es um die Steuerfreiheit des Verkaufs, wenn die Immobilie vor dem Verkauf selbst bewohnt wurde.
Ist es verlockend vor dem Verkauf eines Hauses zu bekommen?
Natürlich ist es für Vermieter verlockend, ihren aktuellen Mieter vor dem Verkauf aus dem Haus zu bekommen, um die Immobilie zu ihrem vollen Preis verkaufen zu können. Dieser Möglichkeit hat der Gesetzgeber jedoch zahlreiche große Steine in den Weg gelegt, denn der Verkauf des Hauses stellt keinen Kündigungsgrund für den Mietvertrag dar.
Was sind Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken?
Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt.
Was ist kein Veräußerungsgeschäft?
Kein Veräußerungsgeschäft ist z. B. die Einlösung der Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung eines Sachleistungsanspruchs. Auch die Einziehung der Forderung stellt keine Veräußerung dar. In der Regel sind entgeltliche Geschäfte beim Anschaffenden auch solche beim Veräußernden.
Wie erklärt das Bundesfinanzministerium Versteuerung?
Hausverkauf: Bundesfinanzministerium erklärt Versteuerung. Mit der Besteuerung des Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf von Immobilien hat sich das Bundesfinanzministerium (BMF) beschäftigt. Konkret geht es um die Steuerfreiheit des Verkaufs, wenn die Immobilie vor dem Verkauf selbst bewohnt wurde.
Wer investiert in die gemeinsam bewohnte Immobilie?
Nicht wenige Ehepaare bzw. Lebensgefährten investieren viel eigene Arbeit in die gemeinsam bewohnte Immobilie. Hier stellt sich dann die Frage, wer von diesen handwerklichen Leistungen profitieren soll, wenn es später zu einer Scheidung oder Trennung gekommen ist.
Was ist die Besteuerung des Veräußerungsgewinns?
Von der Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG sind Wirtschaftsgüter ausgenommen, die im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.