Was genau ist der Bedarfskontrollbetrag?
Der Bedarfskontrollbetrag ist in der Düsseldorfer Tabelle enthalten und soll eine gleichmäßige Einkommensverteilung zwischen Unterhaltspflichtigem und -berechtigtem gewährleisten. Damit soll eine finanzielle Benachteiligung des Unterhaltspflichtigen vermieden werden.
Wann liegt ein mangelfall vor?
Ob bei Ehegatten- oder Kindesunterhalt: Ein Mangelfall liegt immer dann vor, wenn die Einkünfte des Unterhaltsschuldners nicht genügen, um den vollen Unterhaltsanspruch zu decken bzw. wenn er hierfür seinen Selbstbehalt unterschreiten müsste.
Was ist Bedarfskontrollbetrag Unterhalt?
Der Bedarfskontrollbetrag hingegen gewährleistet eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und dem Unterhaltsberechtigten. Der Elternteil mit Kind darf also nach Erhalt des Unterhalts finanziell nicht besser dastehen als der zahlende Elternteil.
Wie wird die Wohnung nach der Scheidung zugewiesen?
In der Regel wird die Wohnung nach der Scheidung demjenigen zugewiesen, der Eigentümer ist. Nur unter ganz engen Voraussetzungen kann es dazu kommen, dass der Alleineigentümer dem anderen Ehepartner die Wohnung nach der Scheidung zu überlassen hat. In diesem Falle kann er die ortsübliche Miete verlangen.
Was kann der Ehegatte bei Scheidung erheben?
Steht der Ehegatte dann im Grundbuch als Miteigentümer, kann er bei Scheidung zumeist auf die Hälfte des Hauses Anspruch erheben. In diesem Fall wird das Erbe bei Scheidung über die Auseinandersetzung zur ehelichen Immobilie aufgeteilt.
Was betrifft die Trennung und die Scheidung der Eltern?
Die Trennung und Scheidung der Eltern belasten insbesondere das Kind. Damit das Kind weiß, dass auch der ihn nicht betreuende Elternteil für ihn da ist, sollte der Kontakt zu diesem nicht abreißen.
Wer scheidet nach der Scheidung aus dem Mietvertrag?
nach der Scheidung. Nach der Scheidung scheidet derjenige Ehegatte, der ausgezogen ist, auch aus dem Mietvertrag aus. Das führt dazu, dass nur noch der in der Wohnung lebende Ehegatte Mieter ist. Dies gilt selbst dann, wenn der scheidende Ehegatte ursprünglich als Alleinmieter im Mietvertrag aufgenommen wurde.