Was genau ist ein Insolvenzverfahren?
Einfach ausgedrückt bedeutet Insolvenz Zahlungsunfähigkeit. Ein Schuldner kann seine Rechnungen (Zahlungsverpflichtungen) nicht mehr bezahlen. Das heißt, er ist insolvent. Das Insolvenzverfahren dient der geregelten Abwicklung der Schulden, um jeden einen Neuanfang zu ermöglichen.
Was passiert in einem Insolvenzverfahren?
Der Antrag auf Insolvenz wird bei Gericht vom Unternehmen selbst oder von einem Gläubiger gestellt. Alle Rechte des Betriebs gehen auf den Insolvenzverwalter über, mit dem Ziel, den Betrieb durch eine Sanierung zu retten und mit den Gläubigern einen Plan zur Abtragung der Schulden zu erarbeiten.
Wie funktioniert Insolvenzverfahren Firma?
Meldet ein Unternehmen Insolvenz an, gibt es für den Verlauf des Insolvenzverfahrens zwei Möglichkeiten: die Zahlungsfähigkeit wird wieder hergestellt oder das Unternehmen wird geordnet abgewickelt. Letzteres erfolgt in der Regel durch einen Verkauf oder die Liquidation des Unternehmens.
Was bedeutet Insolvenz?
Einfach ausgedrückt bedeutet Insolvenz Zahlungsunfähigkeit. Ein Schuldner kann seine Rechnungen (Zahlungsverpflichtungen) nicht mehr bezahlen. Das heißt, er ist insolvent. Es gibt in Deutschland zwei Verfahrensarten, die Verbraucher- oder auch Privatinsolvenz und das Regelinsolvenzverfahren.
Wie kann das Insolvenzverfahren beendet werden?
Ist die Verwertung des Vermögens abgeschlossen, kann das Insolvenzverfahren aufgehoben, das heißt beendet werden. Privatinsolvenzverfahren: nervenaufreibend, am Ende aber meist lohnend. Voraussetzung für das Insolvenzverfahren für Verbraucher ist das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuchs mit den Gläubigern.
Was sind die Ziele des Insolvenzverfahrens?
Ziele des Insolvenzverfahrens. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die bestmögliche Verwertung des Vermögens einer privaten oder juristischen Person (z. B. Verein, Genossenschaft, Gesellschaft) sowie gleichmäßige Verteilung der Insolvenzmasse (nach Abzug der Verfahrenskosten sowie der Aus- und Absonderungsmasse) an die Gläubiger.
Was ist Voraussetzung für das Insolvenzverfahren für Verbraucher?
Voraussetzung für das Insolvenzverfahren für Verbraucher ist das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuchs mit den Gläubigern. Erst wenn dieser Versuch der Schuldenbereinigung keinen Erfolg hatte und darüber eine entsprechende Bescheinigung nach § 305 InsO vorliegt, kann der Schuldner die Eröffnung beantragen.