Was genau ist Elternzeit?
Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Ihre Elternzeit können Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen.
Wie lange können Väter Elternzeit nehmen?
Maximal drei Jahre, wobei das dritte Jahr mit Zustimmung des Arbeitgebers bis in das 8. Lebensjahr des Kindes verschoben werden kann. Auch die Väter dürfen Elternzeit direkt im Anschluss an die Geburt ihres Kindes in Anspruch nehmen.
Wie kann ich die Elternzeit verlangen?
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Während der Elternzeit muss Ihr Arbeitgeber Sie pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Zum Ausgleich können Sie zum Beispiel Elterngeld beantragen.
Was soll eine Elternzeit sein?
Die Elternzeit soll berufstätigen Vätern und Müttern die Betreuung ihrer Kinder ermöglichen. Während dieser Zeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. In unserem Ratgeber finden Sie alles, was Sie zum Anspruch auf Elternzeit wissen müssen.
Wie lange steht der Anspruch auf Elternzeit zu?
Jedem Elternteil stehen insgesamt drei Jahre Elternzeit zu. Das heißt, der Anspruch auf Elternzeit steht jedem unabhängig von der Entscheidung des anderen Teils im vollen Umfang von drei Jahren zu. Bei der Mutter wird allerdings die Mutterschutzfrist nach der Entbindung auf die 3 Jahre angerechnet.
Wie kann ich die Elternzeit berechnen?
Ihre Elternzeit müssen Sie nicht berechnen. Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Ihre Elternzeit können Sie frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beginnen, als Mutter des Kindes frühestens im Anschluss an den Mutterschutz. Die Elternzeit endet spätestens am Tag vor dem 8.