Was gibt es für Grundrechte?
bpb
- Artikel 1. [Menschenwürde – Menschenrechte – Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte]
- Artikel 2. [Persönliche Freiheitsrechte]
- Artikel 3. [Gleichheit vor dem Gesetz]
- Artikel 4. [Glaubens- und Gewissensfreiheit]
- Artikel 5. [Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft]
- Artikel 6. [Ehe – Familie – Kinder]
- Artikel 7.
- Artikel 8.
Welche textstruktur hat das Grundgesetz?
Die „Verfassung in Kurzform“: Die ersten drei Absätze des Artikel 20 GG legen Demokratie, Bundesstaatlichkeit, Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit als Grundsätze der Verfassung fest. „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Welche Strukturprinzipien gibt es?
Die vier Strukturprinzipien (Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat) sind auch in unserer Verfassung, in Artikel 20 des Grundgesetzes, enthalten. Darin steht: „(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Was umfasst das Verfassungsrecht?
Das Verfassungsrecht als Teil des öffentlichen Rechts umfasst die Regelungen, welche die Staatorganisation und die Grundrechte in Deutschland betreffen. Zu den Verfassungsorganen gehören im Verfassungsrecht vor allem Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsident und das Bundesverfassungsgericht.
Welchem Prinzip folgt das Grundgesetz?
Wiedervereinigung. Bestimmend für die innerdeutsche Politik war das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes. Das Demokratiekonzept des Grundgesetzes folgt dem Prinzip der parlamentarischen Repräsentation, bei nahezu gänzlichem Verzicht auf plebiszitäre Elemente.
Welche Art der Demokratie ist im Grundgesetz festgelegt?
Deutsche Demokratie Das Grundgesetz legt die Prinzipien der politischen Ordnung in Deutschland fest: Es bestimmt das Volk als Ausgangspunkt der staatlichen Gewalt und schützt die Rechte und Freiheit jedes Einzelnen.
Welche Demokratieprinzipien gibt es?
Die fünf Staatsstrukturprinzipien
- Demokratieprinzip, Art. 20 I, II GG.
- Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 II, III GG.
- Republikprinzip, Art. 20 I GG.
- Bundesstaatsprinzip, Art. 20 I GG.
- Sozialstaatsprinzip, Art. 20 I GG.