FAQ

Was gilt als cyberstalking?

Was gilt als cyberstalking?

Beim Cyberstalking werden soziale Netzwerke und sonstige technische Kommunikationswege genutzt. Unsichtbar, lautlos und geduldig – so lauert der Jäger im Schatten und visiert sein ahnungsloses Opfer an, das sich ihm in seiner Unwissenheit wie auf dem Präsentierteller darbietet.

Kann man wegen Stalking ins Gefängnis kommen?

Ja. Durch eine Ergänzung des § 112 a StPO, der die Voraussetzungen der Verhängung von Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr festlegt, können Stalker nun auch – unabhängig von Straferwartung – in Untersuchungshaft genommen werden, wenn zu befürchten ist, dass sie weitere ähnliche Taten begehen.

Was ist der Begriff Cyberstalking?

Teilweise werden Unterschiede verneint, teilweise wird Cyberstalking als Erscheinungsform vom Cyber-Mobbing genannt. Letzteres bezeichnet die Belästigung von Dritten mit Hilfe von Informations- und Kommunikationsmedien. Es werden somit verleumderische oder beleidigende Inhalte über eine Person verbreitet und ihr dadurch Schaden zugefügt.

Was sind die Gründe für den Stalking?

Grund dafür sind meist psychische Erkrankungen, Abhängigkeiten oder das Verlangen nach Macht und Dominanz. Doch auch die Betroffenen haben in 95 Prozent der Fälle bereits zuvor traumatische Erfahrungen gemacht, beispielsweise durch sexuellen Missbrauch oder andere Gewaltverbrechen. Stalking kann allerdings jeden Treffen.

Wie verhält sich ein Stalker unter Liebeswahn?

Ähnlich verhält sich ein Stalker, der unter Liebeswahn leidet. Dieser ist fest davon überzeugt, dass er das Opfer liebt und auch von diesem geliebt wird. Diese Gefühle können umschlagen, wenn der Täter erkennt, dass das Opfer auf seine Avancen nicht eingeht.

Was ist das Cybermobbing gemeint?

Mit dem Cybermobbing ist das bewusste Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen einer Person durch die Zuhilfenahme von elektronischen Kommunikationsmitteln gemeint. Ebenso wie beim Stalking wird eine Person wiederholt und über einen längeren Zeitraum den Verhaltensweisen des Täters oder der Täter ausgesetzt.

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