FAQ

Was gilt als Strasse?

Was gilt als Strasse?

Straßen werden nach Straßenkategorien unterteilt. Dazu zählen zum Beispiel Autobahnen, Fernstraßen, Hauptstraßen, Ortsstraßen, Erschließungsstraßen, Spielstraßen, Land- und Forstwirtschaftliche Wege, eigenständig geführte Radwege, Gehwege, Kreisverkehrsplätze, Tunnel oder Parkplätze.

Was ist rechtlich öffentlicher Verkehrsraum?

Öffentlicher Verkehrsraum sind alle Flächen, die der Allgemeinheit wegerechtlich (Widmung) oder tatsächlich (faktisch) zu Verkehrszwecken offen stehen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009, Paragraph 1 StVO, Rdnr. 13).

Wann öffentliche Straße?

Öffentliche Straßen i.S.d. Straßenrechts sind diejenigen Straßen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Die Tatsache, dass die Bedeutung des Weges nachgelassen hat, der Verkehr zurückgegangen ist und ein Weg kaum noch genutzt wird, steht der Annahme seiner Öffentlichkeit nicht entgegen.

Ist ein Privatweg öffentlich?

Das allgemeine Baurecht in Deutschland schreibt vor, dass jedes Grundstück an eine öffentliche Straße sowie an die Versorger für Strom, Wasser und Abwasser angeschlossen sein muss. Schließlich führt der Privatweg unweigerlich früher oder später zu einer öffentlichen Straße.

Ist eine Privatstraße öffentlicher Raum?

Eine Privatstraße oder ein Privatweg ist allgemein betrachtet ein Verkehrsweg (oder eine Verkehrsfläche), der sich nicht in der Baulast der öffentlichen Hand befindet, sondern im Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person. Gegensatz ist die öffentliche Straße.

Was zählt unter Privatgelände?

Dazu gehören einerseits alle Straßen, Wege und Plätze, die ausdrücklich dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Andererseits zählen aber auch private Flächen dazu, wenn deren Eigentümer sie für die Allgemeinheit zugänglich gemacht hat.

Wem gehören öffentliche Wege?

Die Gemeinden sind Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen sowie die sonstigen öffentliche Straßen (Definition siehe z.B. § 3 Absatz 4 und 5 StrWG NRW). Daneben sind Gemeinden mit mehr als 80.000 Einwohnern gemäß § 5 Absatz 2 FStrG Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen.

Wer darf einen Privatweg benutzen?

Auf Privatwegen ist nicht alles erlaubt. Eine Privatstraße gehört den Eigentümern der jeweiligen Grundstücke. Nicht jeder Verkehrsweg, der auf den ersten Blick öffentlich wirkt, ist es auch. Und diese darf die Regeln auf ihrem Grundstück bestimmen, wodurch die Privatstraße nur eingeschränkt benutzt werden kann.

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