Was gilt bei einem Diebstahl an mehreren Sachen?
Eine Sache gilt nach teilweise vertretener Auffassung dann als geringwertig, wenn ihr Wert einen Betrag von 50 Euro nicht übersteigt. Der BGH hingegen geht bei einem Betrag bis zu 25 Euro von Geringwertigkeit aus. Bei einem Diebstahl an mehreren Sachen, wird der Wert der einzelnen Gegenstände zusammengezählt.
Ist es möglich eine Sache verloren zu gehen?
Sofern eine Sache verloren geht, ist für die Frage nach einem Diebstahl wie folgt zu differenzieren: Geht die Sache im eigenen Herrschaftsbereich verloren, wie beispielsweise im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung, so wird die Sache weiterhin dem Wohnungsinhaber zugeordnet und der Gewahrsam bleibt bestehen.
Wie kann ein Diebstahl verübt werden?
Ein Diebstahl kann an ihm indes nicht verübt werden, da an ihm kein Eigentum bestehen kann, was jedoch eine weitere Voraussetzung darstellt. Dies nimmt ihm die Qualität eines tauglichen Tatobjektes im Rahmen eines anderen Prüfungspunktes. Des Weiteren muss die Sache für den Täter fremd sein.
Warum darf der Diebstahl als Betriebsausgabe abgesetzt werden?
Diebstahl – egal ob dabei Waren oder Bargeld gestohlen wird – führt immer zu einem Verlust des Unternehmers. Daher darf der Diebstahl auch als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Kann man als Opfer den Diebstahl anzeigt?
Wenn man als Opfer den Diebstahl nicht anzeigt, ist davon auszugehen, dass die Polizei erst gar nicht tätig wird, da sie sonst vom Vorfall keine Kenntnis erlangt. Der Dieb kommt dann straffrei davon. Nach Erstattung der Anzeige kann man zusätzlich einen Rechtsanwalt beauftragen.
Wie kann ein Diebstahl in voller Höhe abgesetzt werden?
Herstellungskosten ebenfalls in voller Höhe als Betriebsausgabe angesetzt werden. Da nicht abnutzbares Anlagevermögen jedoch Grund und Boden ist, wird ein Diebstahl in der Praxis wohl eher nicht vorkommen. Diebstahl von Umlaufvermögen darf ebenfalls sofort und in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt werden.