Was gilt bei einem Verkehrsunfall mit einem Ausländer?
Grundsätzlich gilt bei einem Verkehrsunfall mit einem Ausländer das soenannte Tatortgrundsatz. Für einen Unfall in Deutschland richtet sich – auch wenn der Unfallgegener ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug gefahren hat – deutsches Recht.
Welches Recht ist bei einem Unfall mit Ausländer anwendbar?
Unfall mit Ausländer – Welches Recht ist anwendbar? Grundsätzlich gilt bei einem Verkehrsunfall mit einem Ausländer das soenannte Tatortgrundsatz. Für einen Unfall in Deutschland richtet sich – auch wenn der Unfallgegener ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug gefahren hat – deutsches Recht.
Wie sollte das Visum erteilt worden sein?
Das Visum sollte allerdings von einer Vertretung des Landes erteilt worden sein, in dem das Hauptreiseziel liegt. Der Ort der Ein- und Ausreise ist dabei nicht ausschlaggebend. Ich plane eine Flugreise und muss dabei auf einem deutschen Flughafen umsteigen.
Wer ereignete sich in Deutschland mit einem ausländischen Fahrzeug?
Ein Beispiel: Der Unfallgegner ereignete sich in Deutschland mit einem Ausländer. Das ausländische Fahrzeug des ist bei einer Versicherung aus dem Herkunftsland des Ausländers versichert. Diese ausländische Versicherung hat aber wiederum ein Korrespondenzabkommen mit einer deutschen Versicherung.
Ist der Grundsatz für einen Verkehrsunfall in Deutschland übertragbar?
Auch der in Deutschland geltende Grundsatz, dass bei einem Verkehrsunfall immer ein Rechtsanwalt für die Regulierung beauftragt werden kann und der gegnerische Haftpflichtversicherer die Kosten hierfür zu tragen hat, wenn den Geschädigten am Verkehrsunfall keine Schuld trifft, ist nicht auf andere Länder übertragbar.
Wie ist die Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall im Ausland maßgebend?
Für die Beurteilung der Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall im Ausland sind die am Unfallort geltenden Verkehrsvorschriften maßgebend, auch wenn die Unfallbeteiligten deutsche Staatsangehörige sind und sich die Haftungsfolgen nach deutschem Recht richten.