Was gilt beim Erwerb der deutschen Staatsburgerschaft?

Was gilt beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft?

Beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft gilt grundsätzlich das Prinzip der Abstammung und des Geburtsorts. Kommt dies für eine Person nicht in Frage, kann die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erworben werden. Grundlage dafür ist eine gewisse Verbindung zum deutschen Staat.

Wer ist der richtige Ansprechpartner für eine deutsche Staatsbürgerschaft?

In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner. In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen.

Ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich?

Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.

Welche Wege führen zur deutschen Staatsbürgerschaft?

In Deutschland führen zwei Wege zur Staatsbürgerschaft: Das Abstammungsprinzip und das Geburtsortprinzip. Fit für den Deutsch-Test für Zuwanderer. Das Abstammungsprinzip orientiert sich an den Eltern. Wer als Kind deutscher Eltern geboren wird, erhält automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft.

Welche Kenntnisse benötigen sie für eine Einbürgerung in Deutschland?

Die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen. Der Test besteht aus 33 Fragen, davon 3 landesbezogene Fragen, die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind, in dem Sie leben.

Wer ist der Ansprechpartner für eine Einbürgerung in Deutschland?

Erster Ansprechpartner kann hier die örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder sonstige konsularische Stelle) sein. Die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen.

Wie wird die Einbürgerung gewährt?

Die Einbürgerung ist zu unterscheiden von: dem Erwerb der Staatsbürgerschaft durch den Geburtsort (Geburtsortsprinzip) oder durch Abstammung (Abstammungsprinzip). In diesen Fällen wird die Staatsbürgerschaft nicht auf Antrag, sondern per Gesetz gewährt.

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